Infinus und Future Business KG: Zur Bandbreite der Insolvenzquote

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Einblicke für eine sachgerechte Risikobeurteilung des Infinus-Konzernes im Bereich der Rechnungslegung dürften Ausgangspunkt für die noch ungewisse Bandbreite der Quote sein. Weitere Bekanntgaben aus dem Umfeld der insolventen Future Business KG a.A. (aus dem Komplex der Infinus in Dresden) geben Anlass zu einem Meinungsaustausch. Es handelt sich um angebliche 44 Mio. € Gold in der Schweiz, 52 Mio. € Euro Barvermögen, 15 Mio. € in Immobilien, 310 Mio. € in LVs, 100 Mio. € in Fondspolicen und Courtageansprüche in zweistelliger Millionenhöhe. Diese Wertangaben sind teils glaubhaft, teils zweifelhaft. Über die verbürgten Mindestwerte dürfte später der Insolvenzverwalter unterrichten. 

44 Millionen € Gold in der Schweiz 
Kurz vor der Insolvenz, zum 01.10.2013, wurde aus dem Infinus-Konzern ein Goldbestand in Höhe von 44 Millionen € in der Schweiz bekannt gegeben. Dieser Bestand soll sich am 31. Dezember 2012 noch auf 22 Millionen € belaufen haben. Gemeint gewesen sein sollen echte Goldbestände und nicht nur nebulöse Goldoptionen. Denkbar ist, dass diese Goldbestände verpfändet wurden und daher wenig werthaltig sind. Andererseits dürfte diese Wertangabe auch nicht frei erfunden sein. Von der Rückgewinnungshilfe dürften diese angeblichen Werte in der Schweiz vermutlich nicht erfasst sein. 

52 Millionen € Barvermögen ab 1. Oktober 2013 in dem Infinus/Future Business-Komplex 
Diese Nachricht stammt von Mitarbeiterinnen aus dem Infinus/Future Business-Komplex nach dem Einschnitt. Sie ist nicht illusorisch. Dieser Betrag dürfte von der StA in Dresden beschlagnahmt worden sein und in die Insolvenzmasse fließen. Die Mitarbeiterinnen sagten, Geld wäre immer genügend vorhanden gewesen. 

15 Millionen € in Immobilien 
Diese Auskunft dürfte wenig Substanz haben. Denn es könnte davon auszugehen sein, dass diese Immobilien fremdfinanziert sind. Deshalb ist dieser Wert ungewiss. 

310 Mio. € Lebensversicherungen 
Diese Notiz dürfte zu hoch gegriffen sein. Für den 31.12.2012 dürften nach dem Testat des Wirtschaftsprüfers ca. 169 Millionen € an Werten gesehen worden sein. Denkbar ist eine seitdem eingetretene Steigerung durch Zukäufe. Wegen der aufgetauchten Fragwürdigkeiten ist eine sichere Bestimmung derzeit aber nicht möglich. 

100 Millionen € Fondspolicen 
Hierzu können keine Angaben in Bezug auf die Werthaltigkeit gemacht werden. Es gibt keine Indizien für und wider diesen behaupteten Wert. 

Courtageansprüche in zweistelliger Millionenhöhe 
Auch dieser Wert wurde aus dem Umfeld der Infinus behauptet. Es dürfte sich hier um schlüssige Ansprüche handeln, die allerdings im Verhältnis zu den behaupteten Gesamtwerten gering sind. Aber gerade, wenn man sich um solche Brocken streitet, heißt es, dass diese im Gegensatz zu den anderen Werten einen echten Wert haben könnten. Sie sind zwar behauptet worden, aber derzeit nicht nachvollziehbar. 

Es handelt sich bei den vorstehenden Wertangaben um verschwommene Indizien für die technische Bewertung des Quotenpotenzials in dem Insolvenzverfahren. Dagegen stehen Schulden von ca. 700 Mio. €. 

Damit diese Quote auch sofort an die Anleger ausgezahlt werden kann, sollten angeblich oder tatsächlich strittige Fragen durch die Gläubigerversammlung gelöst werden, insbesondere Anfechtungsansprüche gegen die Anleger verboten werden. In dem anzulegenden Insolvenzplan wären Strukturen mit verbindlichen und kurzen Auszahlungsfristen für die Anleger zielführend. Ein derartiger Beschluss kann nur auf der ersten Gläubigerversammlung entschieden werden. Geschieht dieses nicht, besteht die Gefahr langen Wartens. Die Gläubigerversammlung kann echte Herrin des Verfahrens sein. 

Eine Interessensgemeinschaft ist sinnvoll, um die Meinungsbildung auf der Gläubigerversammlung herbeizuführen. Die Kanzlei der Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen, führt bundesweit die meisten Prozesse für Anleger wegen Schuldverschreibungen mit einem speziellen Schwerpunkt in Dresden. Eine Interessengemeinschaft, in der sich alle über ihre Rechte unverbindlich und kostenfrei unterrichten können, ist die geeignete Plattform. Die Interessengemeinschaft Infinus AG wird durch die Kanzlei der Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen, vertreten. Geschädigte können sich unter der Telefonnummer 0421/321121 oder bei dem 24-h-Dienst unter 01724107745 melden. 



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