Informationsveranstaltung für Beluga-Anleger

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Kapitalanlegern wurden Schiffsfonds jahrelang als krisensichere und steuerlich interessante Anlageform empfohlen. Durch die Zeichnung einer solchen Anlage beteiligten sie sich an geschlossenen Fonds, aus denen Milliarden in unterschiedlichste Schiffsgattungen flossen. Die Finanz- und Wirtschaftskrise ließ jedoch die Auslastung der Schiffe einbrechen, Überkapazitäten waren die Folge. Fonds konnten die prognostizierten Renditen nicht generieren, einige gerieten in Schieflage.

Beluga im Sog der Finanz- und Wirtschaftskrise

Die Entwicklung ließ Anleger zurückhaltend bei der Zeichnung von Schiffsfonds werden, was letztlich auch beim Bremer Unternehmen Beluga dazu geführt haben dürfte, dass das Kapital knapp wurde. Dort stieg der US-amerikanische Finanzinvestor Oaktree ein und hält inzwischen 49,5 Prozent an der Muttergesellschaft Beluga Shipping. Gleichzeitig zählt Oaktree zu den größten Gläubigern, u. a. neben der Commerzbank und der Bremer Landesbank. Sollte Oaktree seine Kredite fällig stellen, droht Beluga die Insolvenz.

Vorwürfe der Staatsanwaltschaft

Hinzu kommen Vorwürfe der Bremer Staatsanwaltschaft, die u. a. den Beluga-Gründer Niels Stolberg verdächtigt, Umsätze in dreistelliger Millionenhöhe falsch ausgewiesen zu haben, was letztlich zu einer Täuschung der Investoren geführt haben könnte.

Situation der Anleger

Anleger müssen nunmehr mit Verlusten rechnen, schon weil Oaktree darauf drängt, dass Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten, um die Überlebensfähigkeit von Beluga als Charterer der Fonds-Schiffe zu sichern. Mit einem wirtschaftlichen Zusammenbruch von Beluga drohen den Fonds weitere erhebliche Verluste, die auch auf die Anleger durchschlagen würden. Insbesondere im Falle der Insolvenz könnte von Anlegern verlangt werden, dass gezahlte Ausschüttungen an den Fonds zurückgezahlt werden, wenn es sich nach dem individuellen Kapitalkonto des Anlegers um Zahlungen aus dem Gesellschaftskapital handelt.

Rechte gegen Banken prüfen

Für Anleger ist aber nicht nur wichtig, welche Rechte gegen den (oder zugunsten des) Fonds bestehen, sondern auch, ob Schadensersatzansprüche gegen die seinerzeit beratende Bank durchgesetzt werden können. Anleger, denen die Risiken einer solchen Beteiligung nicht ausreichend deutlich dargestellt wurden, haben einen Anspruch auf Rückabwicklung gegen ihre Bank oder ihren Finanzdienstleister. Das gleiche gilt, wenn die Beteiligung schon nicht hätte angeboten werden dürfen, weil die Anlageziele mit einer solchen Beteiligung nicht zu erreichen waren. Ebenso müssen Banken auf ihr Eigeninteresse am Vertrieb hinweisen, das aus Rückvergütungen seitens des Emittenten resultiert. Auch die Verletzung dieser Aufklärungspflicht begründet einen Schadensersatz- und Rückabwicklungsanspruch.

Für Betroffene findet am

25. März 2011 um 19:00 Uhr

eine kostenlose Informationsveranstaltung

im Parkhotel Bremen

Im Bürgerpark, 28209 Bremen

statt. Wegen der begrenzten Teilnehmerzahl wird um Anmeldung unter 0421/2584070 gebeten.


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