Wer einen Anwalt für Kapitalanlagerecht sucht, für den geht es regelmäßig um große Werte. Daraus erwächst eine besondere Verantwortung bei der Mandatsführung. Dass wir uns dieser Verantwortung bewusst sind, wollen wir nicht nur durch Kompetenz, sondern auch durch ein besonderes Engagement zeigen.
Dazu bieten wir Ihnen ein engagiertes Team mit Erfahrung und Sachverstand auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts, auf dem die in dieser Kanzlei tätigen Anwälte seit längerem arbeiten. Der Gründer der Kanzlei Dr. André Ehlers ist zudem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Unser Engagement wollen wir durch ausführliche individuelle und fachkundige Beratungen, gute Erreichbarkeit und schnelle Rückmeldungen bei Fragen unter Beweis stellen. In 'Massenverfahren', bei denen viele Anleger einer Kapitalanlage gleichzeitig vertreten werden, dürfen Bündelungseffekte nicht zulasten der individuellen Betreuung des einzelnen Mandats führen.
Rechtsanwalt Dr. André Ehlers (geb. 1974), Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt private und gewerbliche Bankkunden in allen Fragen des Bank- und Kapitalanlagerechts.
Zu seinen Schwerpunkten zählen Rechtsfragen aus folgenden Bereichen:
- Beratungspflichten und -fehler bei Kapitalanlagen mit dem Ziel der Rückabwicklung
- Geschlossene Fonds
- Finanzierungen
Ausbildung:
- Examen 2003 (Universität Osnabrück)
- seit 2003 Rechtsanwalt
- 2006 Promotion im Börsen- und Wertpapierhandelsrecht zum Thema „Wertpapierhandel über Neue Medien“
- 2005 bis 2008 Rechtsanwalt in einer auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei
- seit 2008: Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
- 2008: Gründung der ‚Kanzlei Dr. Ehlers’