ING DiBa belehrte Kunden jahrelang fehlerhaft - Kreditverträge noch heute widerrufen

  • 4 Minuten Lesezeit

ING DiBa belehrte Kunden jahrelang fehlerhaft – Kreditverträge können noch heute widerrufen werden

Die ING DiBa belehrte ihre Kunden unter anderem in den Jahren 2009 und 2010 fehlerhaft über deren Widerrufsrecht. Dies hat die Folge, dass Kreditverträge mit der ING DiBa noch heute widerrufen werden können. Aufgrund der derzeit geltenden Regelungen für Verbraucherdarlehen beginnt bei Verwendung fehlerhafter Widerrufsbelehrungen durch den Darlehensgeber nämlich keine Widerrufsfrist zu laufen.

Widerruf schlägt Kündigung – teuren Altkredit bei der ING DiBa durch günstigen neuen ersetzen

Die Möglichkeit, ihren Vertrag mit der ING DiBa zu widerrufen, ist für Verbraucher eine große wirtschaftliche Chance. Denn im Gegensatz zu einer Kündigung fällt bei einem Widerruf keine sog. „Vorfälligkeitsentschädigung“ an, die der Darlehensnehmer sonst zahlen muss, um die Zinsen, die dem Kreditgeber entgehen, auszugleichen. Dadurch wird eine Umschuldung vom teuren Altkredit auf einen Neukredit mit deutlich geringeren Zinsen wirtschaftlich richtig sinnvoll. Gerade bei Immobilienkrediten kann die Ersparnis schnell eine höhere fünfstellige Summe erreichen.

Kabinettsbeschluss spielt ING DiBa in die Hände – schnelles Handeln geboten

Diesen „Widerrufsjoker“ zu ziehen, ist aber eventuell nicht mehr lange möglich. Denn ein Beschluss des Bundeskabinetts vom 27.1.2016 spielt der ING DiBa und auch allen anderen Kreditgebern in die Hände. Bei Verabschiedung durch das Parlament sieht wird das bislang für Verbraucherverträge ggf. geltende „ewige“ Widerrufsrecht abgeschafft, eine absolute Widerrufsfrist eingeführt. Auch ein Stichtag für die Ausübung des Widerrufsrechts in Altfällen ist vorgesehen: Letztmalig am 21.6.2016 besteht dann die Möglichkeit, davon Gebrauch zu machen. Ein schnelles Handeln der Verbraucher ist daher geboten, sollten sie ihre Verträge noch widerrufen und günstig umschulden wollen.

Zu starke Abweichungen vom Muster des Gesetzgebers – kein Vertrauensschutz für ING DiBa

Kreditinstitute wie die ING DiBa genießen recht häufig allerdings einen sog. „Vertrauensschutz“. Das bedeutet, wenn sie die Musterwiderrufsbelehrung des Gesetzgebers übernehmen, kann ihnen ein möglicher Fehler derselben nicht vorgehalten werden. Weichen sie allerdings in beachtlicher Weise davon ab, müssen sie für Fehler einstehen. Die ING DiBa wich auf zweierlei Weise vom Muster ab: Im Hinblick auf die Frist behauptete sie, diese beginne erst mit Zugang der unterzeichneten Vertragsunterlagen bei der ING DiBa, darüber hinaus fügte sie einen Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts ein. Aufgrund dieser Ergänzungen bzw. Veränderungen kommt ihr keinerlei Vertrauensschutz zugute.

Hinweis zum vorzeitigem Erlöschen des Widerrufsrechts in Widerrufsbelehrungen der ING DiBa wohl ein Fehler

Ein Fehler ist wohl zunächst in dem Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts, der in den Widerrufsbelehrungen der ING DiBa enthalten ist, zu sehen. Denn ein solcher ist aus guten Gründen im gesetzlichen Muster nicht vorgesehen. Die Regelung aus § 312 Abs. 3 Nr. 1 BGB alte Fassung, die dieser wiederspiegelt, findet nämlich auf das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen gemäß § 312d Abs. 5 BGB alte Fassung ausdrücklich keine Anwendung.

Formulierung „nicht vor Eingang bei der ING DiBa“ fehlerhaft

Auch die Formulierung „nicht vor Eingang bei der ING DiBa“ stellt wohl einen Fehler der Widerrufsbelehrungen der ING DiBa dar. Denn eine solche Regelung lässt den Darlehensnehmer absolut im Unklaren darüber, wann die Widerrufsfrist beginnt (und damit auch abläuft). Verbrauchern ist es regelmäßig nicht möglich, den Zugang der Vertragsunterlagen beim Kreditinstitut zu bestimmen. Eine solche Regelung ist daher impraktikabel und mit dem Deutlichkeitsgebot, das für Widerrufsbelehrungen gilt, nicht zu vereinbaren.

Widerrufsbelehrungen anderer Kreditinstitute, die ähnliche Fehler enthalten:

  • AXA Krankenversicherung AG 2010
  • Commerzbank 2010
  • DKB 2006 bis 2007
  • DSL Bank 2006 bis 2010
  • Frankfurter Volksbank eG 2009
  • Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt 2005
  • Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) 2005
  • Landesbank Saar 2005 bis 2008
  • UmweltBank AG 2010
  • Volksbank Mittelhessen eG 2008

Darlehensverträge bei der ING DiBa noch heute mit Hilfe der Kanzlei Werdermann | von Rüden widerrufen – kostenlose Erstprüfung von Vertragsunterlagen

Diese Punkte sprechen alle für eine Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrungen der ING DiBa und machen einen Widerruf noch heute möglich. Kunden der ING DiBa, die von dieser Chance Gebrauch machen wollen, sollten aber immer auch Rechtsrat einholen. Denn jeder Einzelfall hat seine Besonderheiten und bedarf daher qualifizierter rechtlicher Würdigung. Ausgewiesene Experten für diese Fälle sind die Anwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden. Durch die bundesweite Übernahme von entsprechenden Mandaten haben sie sich einen extrem großen Erfahrungsschatz angesammelt und können in jedem Einzelfall bestens beraten. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet auch eine kostenlose Erstprüfung von Vertragsunterlagen auf deren Widerrufbarkeit an. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten