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INPOL – Informationssystem der Polizei, Datenspeicherung

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In der täglichen Praxis der Strafverteidigung kommt immer wieder dieselbe Frage unserer Mandanten auf: „Welche Informationen über meine Person hat die Polizei gespeichert und wie soll man damit umgehen?“

Diese Frage ist völlig berechtigt. Jeder, der mit Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichten schon mal etwas zu tun hatte, möchte nicht sein Leben lang immer wieder auf ein polizeiliches Verfahren oder andere sensible Daten angesprochen werden. Zum Bedauern vieler Datenschützer sind die Möglichkeiten der Behörden hier sehr vielfältig. Wir möchten heute einen Überblick über das Informationssystem INPOL geben.

INPOL – polizeiliches Informationssystem

INPOL ist mittlerweile schon gute 45 Jahre alt. Das Bundeskriminalamt hat früh gemerkt, dass bei der Kriminalitätsbekämpfung eine elektronische Datenverarbeitung notwendig ist. Anders sind die Unmengen an Daten über Personen bzw. Sachen nicht zu bewältigen.

Zuletzt wurde INPOL um eine Vielzahl von weiteren Informationen ergänzt. So kann der sachbearbeitende Beamte genauere Informationen zum Tatort, zur Tatzeit und zur Art des vorgeworfenen Delikts sammeln. Damit soll gewährleistet werden, eventuell bestehende Zusammenhänge zwischen diversen Straftaten herzustellen. Digitale Lichtbilder gehören mittlerweile auch zum System.

Was macht INPOL und wer hat Zugriff auf die Daten?

Kurz gesagt: INPOL speichert Angaben zu Personen und Sachen, die in Verbindung mit Kriminalfällen stehen. Zugreifen können das Bundeskriminalamt, die einzelnen Polizeidienststellen der Länder, Zollbehörden und Bundespolizei.

Wann kommt man mit INPOL in Kontakt?

Ohne hier genaue Statistiken vorliegen zu haben, ist bestimmt jeder Bürger irgendwie INPOL schon mal „begegnet“. Stellen wir uns die typische Situation am Flughafen vor, wenn die Reisedokumente (Personalausweis etc.) von einem netten Beamten hinter einer Glasscheibe betrachtet werden. Denn eben diese Grenzkontrolle wird auch dafür genutzt, ob der Ausreisende eventuell gesucht wird...dank INPOL bekommt der Beamte die entsprechende Information – in Sekundenschnelle. Oder aber die allgemeine polizeiliche Kontrolle durch eine Funkstreife... INPOL gibt auch hier schnell die Information weiter, die der Beamte kontrollieren möchte – etwa, ob ein Haftbefehl besteht.

Wer kontrolliert INPOL?

Hier kommen Datenschützer auf ihre Kosten. Natürlich kann man Zweifel haben, ob die Daten nur für die „richtigen“ Zwecke eingesetzt werden. Das hat auch der Staat erkannt. Also hat man den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit mit der Beaufsichtigung von INPOL beauftragt. Mag sich jeder selbst seinen Teil denken, ob damit dem Datenschutz genüge getan ist.

Auch Sachfahndung bei INPOL möglich

Nicht nur Informationen zu Personen können bei INPOL erfragt werden, auch Sachfahndungen finden sich bei INPOL wieder. Das bedeutet, dass über ca. 150.000 Pkw-Informationen vorliegen oder zum Beispiel 750.000 Fahrräder vermerkt sind, die irgendwie mit der Kriminalitätsbekämpfung im Zusammenhang stehen. 

Kann man einen Antrag auf Auskunft aus INPOL stellen?

Ja! Jeder Betroffene kann einen Antrag auf Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten stellen. Sie können ihren Antrag zentral an das Bundeskriminalamt richten.

Welche Löschungsfristen gelten bei INPOL eigentlich?

Hier spricht man von den Aussonderungsprüffristen. Diese betragen bei Erwachsenen bis zu 10, bei Jugendlichen bis zu 5 und bei Kindern bis zu 2 Jahre.

Sie haben Fragen zu INPOL oder wünschen eine Auskunft über Ihre Daten? Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

Rechtsanwalt Jan Marx

Fachanwalt für Strafrecht

Pohl & Marx Rechtsanwälte


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