Insolvenz der WSW WohnSachwerte eG Schadensersatz für Geschädigte – Vertretung gegen Erfolgshonorar

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Was ist passiert?

Über das Vermögen der WSW WohnSachwerte eG wurde am 15.12.2022 das Insolvenzverfahren eröffnet.  

Die Insolvenzgläubiger wurden vom Insolvenzgericht dazu aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 10.03.2023 beim Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.  

Wichtig für Geschädigte zu wissen: Es handelt sich bei dem vorgenannten Termin um keine Ausschlussfrist. 

Falls Sie also als Gläubiger diese Frist versäumt haben sollten, besteht für Sie kein Grund zu Sorge. Denn Ihnen ist die Forderungsanmeldung noch bis zum sogenannten „Schlusstermin“ am Ende des Insolvenzverfahrens möglich. 

Dieser Schlusstermin liegt nach Erfahrungswerten noch fern in der Zukunft. Die Justizverwaltung erhebt bei einer nachträglichen Forderungsanmeldung lediglich eine geringe Gebühr in Höhe von ca. 20,00 €. 

Lohnt sich eine Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren? 

Grundsätzlich lohnt sich eine Anmeldung der Forderung in vielen Fällen. Denn teilweise zahlen Insolvenzverwalter letztlich höhere Insolvenzquoten an die Insolvenzgläubiger aus, als dies anfangs zu erwarten gewesen wäre.  

Teilweise erfolgen sogar zeitnah Vorab(teil)ausschüttungen aus der Insolvenzmasse zugunsten der Gläubiger.

Zudem gewährt Ihnen die Feststellung Ihrer Forderung zur Insolvenztabelle ein Stimmrecht auf der Gläubigerversammlung. Sie können dann aktiv Einfluss auf das Insolvenzverfahren nehmen, indem Sie z.B. auf einer Gläubigerversammlung für die Inanspruchnahme der Personen auf Schadensersatz stimmen, die die Insolvenz verursacht oder Vermögenswerte zu Lasten der Insolvenzmasse verschoben haben. 

Allein um dieses Stimmrecht auf der Gläubigerversammlung zu erhalten, ist Ihnen eine Forderungsanmeldung grundsätzlich zu empfehlen. 

Es muss an dieser Stelle aber auch darauf hingewiesen werden, dass Insolvenzgläubiger bei Vornahme einer Forderungsanmeldung im Durchschnitt nur mit der Auszahlung einer Insolvenzquote von 5% - 20 % der festgestellten Forderung rechnen können.

Dies ist gerade dann der Fall, wenn es dem Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren nicht gelingen sollte, wesentliche Vermögenswerte zu sichern oder rechtswidrige Vermögensverschiebungen nicht rückgängig gemacht werden können. 

Für die Geschädigten und Gläubiger der WSW WohnSachwerte eG stellt sich deshalb die entscheidende Frage, wer zum Schadenersatz verpflichtet ist, um den verbleibenden Schaden zu ersetzen. 

Wer ersetzt den Gläubigern den Schaden? 

Am 22.03.2022 kam es unter anderem in den Geschäftsräumen der WSW WohnSachwerte eG zu Hausdurchsuchungen. Dem Vernehmen nach wird der Vorwurf von Betrug und Untreue erhoben. 

Mehr als 12.000 Mitglieder der Genossenschaft sollen von den Verantwortlichen getäuscht worden sein. 

Sollte sich dies bestätigten, können sich hieraus zugunsten der Geschädigten Schadensersatzansprüche gemäß §§ 826, 823 II BGB i.V.m. § 263 StGB ergeben.

Die Geschädigten sollten deshalb aufgrund dieser Entwicklung durch einen Rechtsanwalt ihrer Wahl prüfen lassen, ob ihnen entsprechende durchsetzbare Schadenersatzansprüche zustehen. 

Beauftragung eines Rechtsanwalts gegen Erfolgshonorar?

Aufgrund der bislang offenen Erfolgsaussichten hinsichtlich der Frage, ob weiterführender Schadensersatz für die Geschädigten durchgesetzt werden kann, sollten Geschädigte im Fall WSW WohnSachwerte eG erwägen, einen Rechtsanwalt ihrer Wahl im Rahmen einer Erfolgshonorarvereinbarung zu beauftragen.

Die Vereinbarung von Erfolgshonorar bedeutet für den Mandanten, dass die Vergütung des Rechtsanwalts vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wird oder dass der Rechtsanwalt einen Teil des erstrittenen Betrages als Honorar erhält. 

KILIAN Rechtsanwälte bietet Geschädigten der WSW WohnSachwerte eG eine kostenfreie Prüfung ihres Falles und im Einzelfall im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auch eine Vertretung gegen Erfolgshonorar an.

Wenn dies für Sie als Gläubiger interessant ist, dann können Sie sich gerne bei uns melden, damit Ihr Einzelfall und die Voraussetzungen für ein zulässiges Erfolgshonorar kostenfrei geprüft werden können. 

Kontakt: 

KILIAN Rechtsanwälte

Am Alten Güterbahnhof 5

07743 Jena

Telefon: 03641638000

E-Mail: post@rechtsanwalt-kilian.de



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