SolarWorld AG - Solarworld Industries GmbH Schadensersatz für Geschädigte - Erfolgshonorarvereinbarung möglich

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Über das Vermögen der SolarWorld AG wurde 2017 das Insolvenzverfahren eröffnet, es handele sich um einen großen deutschen Industriekonzern der Solarbranche. Nach der überraschenden Insolvenz übernahm Presseberichten zufolge die Solar World Industries GmbH die Fertigungsstätten und die Vertriebsgesellschaften der SolarWorld AG, doch auch diese Gesellschaft beantragte schließlich im März 2018 Insolvenz.

Für die Geschädigten und Gläubiger der beiden Unternehmen stellt sich deshalb die Frage, wer für die erlittenen Schäden zum Schadenersatz verpflichtet ist.

Zu den Geschädigten zählen dabei nicht nur die Beschäftigten der Unternehmen die ihre Arbeit verloren haben. Auch Aktionäre, Zulieferer und andere Vertragspartner der Gesellschaften haben erhebliche Verluste zu verzeichnen.

Im Fall der SolarWorld AG ist darauf hinzuweisen, dass der zuständige Insolvenzverwalter wegen des Vorwurfs der Insolvenzverschleppung inzwischen Schadenersatzklage in dreistelliger Millionenhöhe gegen frühere Vorstandsmitglieder vor dem Landgericht Bonn erhoben hat.

Der Klagevorwurf: Die Vorstandsmitglieder hätten nach den gesetzlichen Bestimmungen viel früher die Insolvenz beantragen müssen und seien dieser Verpflichtung rechtswidrig nicht nachkommen.

Die Geschädigten sollten deshalb aufgrund dieser interessanten Entwicklung durch einen Rechtsanwalt ihrer Wahl prüfen lassen, ob sie ebenfalls Schadenersatz für die erlittenen Verluste aufgrund einer Insolvenzverschleppung verlangen können.

Denn § 15a Insolvenzordnung (Insolvenzantragspflicht) ist ein Schutzgesetz gem. § 823 Abs. 2 BGB zugunsten der Geschädigten. Eine verspätete oder unterlassene Antragstellung führt daher ggf. zu einer zivilrechtlichen Haftung wegen Insolvenzverschleppung, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO.

Die Haftung erfordert dabei einen sogenannten Insolvenzverschleppungsschaden, der nach der Differenzhypothese ermittelt werden muss.

KILIAN Rechtsanwälte bietet Geschädigten der SolarWorld AG und der Solar World Industries GmbH eine kostenfreie Erstberatung und Vertretung gegen Erfolgshonorar im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten an.

Geschädigte, die erfahren möchten, welche Aussichten auf Schadensersatz bestehen und die eine Vertretung gegen Erfolgshonorar im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wünschen, können sich gerne bei KILIAN Rechtsanwälte melden.

Kontakt: 

KILIAN Rechtsanwälte

Am Alten Güterbahnhof 5

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