Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG eröffnet – Handlungsempfehlung für Anleger

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Mit Beschluss vom 25.08.2020 hat das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG eröffnet. Die Frist für die Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle wurde auf den 26.10.2020 bestimmt. Nach unserer Ansicht ist eine Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle ratsam.

  • Aktionäre oder Investoren anderer Anlageformen nehmen nicht ohne Weiteres als Gläubiger am Insolvenzverfahren teil. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass im Rahmen des Insolvenzverfahrens für die Gläubiger aufgrund der Verkaufsbemühungen und der weiteren Maßnahmen des Insolvenzverwalters eine relevante Insolvenzquote erreicht wird.


  • Um eine etwaige Befriedigung im Insolvenzverfahren zu erreichen, ist es erforderlich, unserer Ansicht nach bestehende Schadenersatzansprüche rechtlich zu begründen. Insoweit dürften nach derzeitigem Stand Schadenersatzansprüche aus Delikt (Betrug u.a.) gegenüber der Wirecard AG bestehen. Diese Ansprüche wären als Forderungen im Rang des § 38 InsO und somit nicht nachrangig zu befriedigen. Sollte eine quotale Befriedigung der Gläubiger im Rahmen des Insolvenzverfahrens der Wirecard AG erfolgen, ist eine fundierte Forderungsanmeldung erforderlich.


MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte werden Sie bei der Forderungsanmeldung gern vertreten. Darüber hinaus können Sie sich kostenfrei und unverbindlich bei uns registrieren, um über Ihre weiteren Handlungsmöglichkeiten – wie beispielsweise gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH (EY Deutschland) - informiert zu werden. Für Rückfragen oder eine Besprechung stehen Ihnen MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte gern zur Verfügung.

 

Warum MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte?

MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte ist eine auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei. Wir vertreten und beraten bereits Anleger und Investoren der Wirecard AG aus ganz Deutschland und Europa. Neben dem Komplex Wirecard führt die Kanzlei Klagen für private und institutionelle Investoren gegen den VW-Konzern wegen pflichtwidrig unterlassener Kapitalmarktinformationen im Gesamtvolumen von knapp 1,0 Milliarden Euro und ist an den Musterverfahren vor dem OLG Braunschweig und dem OLG Stuttgart beteiligt. MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte vertreten erfolgreich Gläubigerinteressen beispielsweise in den Insolvenzverfahren der P&R Gruppe, ALNO AG, EEV AG, WGF AG. MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte wurde im dritten Jahr in Folge vom Referenzwerk JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien als „besonders empfehlenswerte Kanzlei für Kapitalanlegerprozesse (Anleger)“ ausgezeichnet.



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