„Interessengemeinschaft S&K-Geschädigte“ gegründet!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die KKWV-Anwaltskanzlei - spezialisiert auf die Vertretung von Anleger von geschlossenen Fonds und anderer unternehmerischer Beteiligungen - hat sich nach den Maßnahmen der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main vom 19.02.2013 und 20.02.2013 gegen die Verantwortlichen der S&K-Gruppe dazu entschlossen, eine entsprechende Interessengemeinschaft zu gründen.

Die KKWV-Anwaltskanzlei vertritt bereits zahlreiche Anleger der S&K-Gruppe, insbesondere auch Gesellschafter der SHB-Fonds (u.a. Renditefonds 6) und der MIDAS Fonds (u.a. Mittelstandsfonds 2). Aus diesen Gesprächen wissen wir, dass aufgrund der Razzien nunmehr eine große Unsicherheit besteht, ob die Anleger das von Ihnen einbezahlte Kapital jemals zurückerhalten werden. Es besteht somit bei allen Betroffenen ein erheblicher Informationsbedarf, wie sich die Angelegenheit weiterentwickelt und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Die Interessengemeinschaft dient daher der Informationssammlung und dem Informationsaustausch unter den Anlegern sowie der Bündelung der Interessen einer Vielzahl von Geschädigten. Hierdurch werden die Anlegerinteressen wesentlich gestärkt, insbesondere auch gegenüber den ermittelnden Behörden. Ziel ist es für die Mitglieder der Interessengemeinschaft eine bestmögliche rechtliche Betreuung zu gewährleisten.

Für den Beitritt zur Interessengemeinschaft wird eine Gebühr in Höhe von € 50,00, zzgl. MwSt. erhoben, die den anfallenden Organisationsaufwand abdecken soll. Eine rechtliche Vertretung in Einzelfällen ist darin nicht enthalten. Ein Beitrittsformular kann bei der KKWV-Anwaltskanzlei unter Fax: 0821/43 99 86 80 oder info@kkwv-augsburg.de angefordert werden oder von unserer Homepage www.kkwv-augsburg.de (Rubrik: Formulare) heruntergeladen werden.

Wir sind der Auffassung, dass die Ermittlungsergebnisse der mit dieser Angelegenheit betrauten Staatsanwaltschaften die zivilrechtliche Durchsetzung von Ansprüchen gegen S&K-Unternehmensgruppe erheblich erleichtern werden. Zum einen können die Erkenntnisse in die zivilrechtlichen Verfahren eingebracht werden, zum anderen würde durch eine Verurteilung der verantwortlichen Personen der S&K-Gruppe eine zusätzliche Anspruchsgrundlage geschaffen. Hierdurch wäre auch ein Zugriff auf das Privatvermögen dieser Personen möglich. Das gleiche gilt möglichweise auf für Gelder, die im Rahmen der Durchsuchungen sichergestellt worden sind.

Die Interessengemeinschaft ist offen für Anleger in folgenden Gesellschaften: S&K-Gruppe, SHB, MIDAS, DCM, Deutsche Sachwert Emissionshaus AG, Asset Trust AG.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Rainer J. Kositzki. Sie erreichen diesen unter Tel: 0821/43 99 86 70 oder info@kkwv-augsburg.de

Kurzprofil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. Grauen Kapitalmarkts", insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Rainer Kositzki

Beiträge zum Thema