Internet als Kündigungsfalle

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Immer wieder äussern sich Arbeitnehmer im Internet über ihren Arbeitgeber oder über Betriebsinterna.

Je nach Qualität der Äusserungen und dem Verbreitungsgrad kann dies für den Arbeitgeber einen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen.

Hierbei kommt es nicht nur auf den Inhalt an, z.B. Beleidigungen, sondern auch dauf, ob der Arbeitnehmer auf eine gewisse Vertraulichkeit vertrauen durfte.

Zu unrecht erlangte Informationen, z.B. durch unberechtigtes Lesen privater e-mails, kann der Arbeitgeber wohl nicht verwerten. Anders kann es bei geposteten Nachrichten im öffentlich zugänglichen Bereich von sozialen Netzwerken, z.B. facebook, oder bei öffentlich zugänglichen blogs und Twittermitteilungen aussehen.

Arbeitnehmern ist anzuraten, sich trotz ggf. verständlicher Empörung nicht zu Äusserungen hinreissen zu lassen, die man dem Arbeitgeber direkt ins Gesicht nicht sagen würde.

Arbeitgeber hingegen sollten vor arbeitsrechtlichen Maßnahmen genau prüfen, ob die erlangten Informationen rechtlich sauber erlangt wurden und auch, ob der Sachverhalt bei Betrachtung des gesamten bisherigen Arbeitsverhältnisses, die angedachte Maßnahme tatsächlich trägt, z.B. als wichtiger Grund für eine Kündigung.


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