Internet-System-Vertrag Madsack Online-Service, United Media, WESTFALEN-BLATT OnlineService – Kündigung möglich?

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Aktuell erreichen uns einige Anfragen von Mandanten, die einen Internet-Systemvertrag abgeschlossen haben. Dabei handelt es sich um unterschiedliche Unternehmen, die alle nach der gleichen Vorgehensweise und mit ähnlichen Formularen einen solchen Vertrag mit den Mandanten abgeschlossen haben. Unter anderem handelt es sich um folgende Firmen:

  • Madsack Online-Service GmbH & Co. KG
  • United Media AG
  • WESTFALEN-BLATT OnlineService
  • WN OnlineService

Diese Unternehmen wurden in der Vergangenheit unter https://www.euroweb.de/euroweb-group als Partner der Unternehmensgruppe Euroweb (Stand 19.05.2022 firmierend als wwwe GmbH) genannt. Die Firmen Madsack Online-Service GmbH & Co. KG und United Media AG sollen dabei zwischenzeitlich miteinander verschmolzen sein.

Das Vorgehen der Unternehmen wird von dem Mandanten in vielen Fällen ähnlich geschildert. Entweder wird kurzfristig einen Termin bezüglich eines Erstgespräches Mandanten vereinbart. Teilweise erscheinen die Außendienstmitarbeiter aber auch ohne Termin.

In dem Erstgespräch werden die angeblichen Vorteile des zu beauftragenden Unternehmens durch den Außendienstmitarbeiter herausgearbeitet. Dem zukünftigen Kunden wird der nein Vertragsangebot unterbreitet. Auf dieses werden oftmals großzügige Abschläge vorgenommen. Welches den Kunden zur sofortigen Unterschrift animieren soll. In den Verträgen selbst wird der monatliche Betrag in der Regel handschriftlich eingetragen. Die Laufzeit hingegen ist bereits vorgegeben die Laufzeit beträgt vier Jahre. Dabei besteht eine Besonderheit. Die Vertragslaufzeit wird nicht durch die Zahl 4 angegeben. Die Vertragslaufzeit wird in Monaten angegeben. Nämlich in 48 Monaten. Dabei wird die Zeitangabe 48 jedoch als Wort ausgeschrieben (achtundvierzig). Dies wird von vielen Mandanten überlesen. Zudem berichten zahlreiche Mandanten, dass in dem Verkaufsgespräch immer von einem Jahr bzw. Zweijahresverträgen die Rede ist sodass die Mandanten oftmals von einer geringeren Laufzeit ausgehen.

Oftmals sind die Mandanten dennoch bereit den Vertrag zu erfüllen.

Vertragsverlängerung?

In zahlreichen Fällen, die von uns betreut werden, gibt es jedoch noch eine weitere Besonderheit. Im Laufe der ersten 48 Monate werden die Mandanten erneut von einem Außendienstmitarbeiter aufgesucht. In diesem Gespräch werden dem Kunden in der Regel unterschiedliche weitere Produktleistungen bzw. Produkterweiterung angeboten. So zum Beispiel ein Paket „SSL Basic“ oder auch andere weitere Dienstleistungen. Diese neuen Pakete werden mit relativ niedrigen Preisen beworben zum teilweise auch mit null Euro. Dabei ist jedoch zu beachten, dass in dem einseitigen Formular im klein gedruckten dazu heißt, dass der Leistungs- und Systemumfang denen des „Altvertrages“ entspräche, mit den vereinbarten inhaltlichen Erweiterungen. Die dem „Altvertrag“ zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen weiter gelten.

Zahlreiche unserer Mandanten berichten uns, dass selbst die Nachfrage, ob sich der Vertrag durch die neue Vereinbarung verlängert, dies von dem Außendienstmitarbeiter ausdrücklich verneint wird.

Im späteren Verlauf stellt sich jedoch genau das Gegenteil heraus. Die jeweiligen Partnerunternehmen berufen sich auf eine erneute Vertragslaufzeit von 48 Monaten.

Kann der Vertrag gekündigt werden?

Nun stellt sich die Frage, ob der Vertrag gekündigt oder aus sonstigen Gründen rückgängig gemacht werden kann. Hierzu ist auszuführen, dass neben einer Anfechtung grundsätzlich auch die Kündigung des Vertrages möglich ist. Das Werkvertragsrecht, was für solche Internetsystemverträge einschlägig ist, bietet hierzu unterschiedliche Kündigungsmöglichkeiten. Die unterschiedliche Kündigungsmöglichkeiten haben auch unterschiedliche Rechtsfolgen, so zum Beispiel trotz Kündigung ein Anspruch auf die ausstehende Vergütung. Daher sollte die Kündigung in jedem Fall durch einen fachkundigen Anwalt der Erfahrung mit solchen Internet Systemverträgen hat, ausgesprochen werden denn auch eine mögliche hilfsweise Kündigung muss in der richtigen Reihenfolge ausgesprochen werden.

Wenn auch Sie Ihren Vertrag mit Euroweb, United Media, WN Online-Service, Madsack, Westfalen-Blatt o.a. außerordentlich kündigen möchten, dann melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns für ein kostenloses Erstgespräch unter:

  • Tel. 040 5330-8720
  • E-Mail info@haemmerling-legal.de  
  • „Nachricht senden“ auf anwalt.de (siehe unten) – Geben Sie hier bitte auch noch einmal in der Nachricht an uns Ihre Telefonnummer an. Vielen Dank!

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