Internetrecht | ProPix GmbH | Frömming Mundt & Partner | Abmahnung
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Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!
I. Zur vorliegenden Abmahnung
Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegt eine Abmahnung von der Kanzlei Frömming Mundt & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB vor, in welcher diese angibt, im Auftrag der ProPix GmbH zu handeln. Mit der Abmahnung wird dem Abgemahnten vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung bezüglich der Verwendung eines Fotos in einem Onlineshop begangen zu haben. Unter Fristsetzung wird der Abgemahnte aufgefordert, einen Betrag zu zahlen sowie eine strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben.
II. Unterlassungserklärungen in Abmahnschreiben
Wenn jemand ein Abmahnschreiben (zum Beispiel wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung durch angebliches illegales Filesharing) bekommt, wird darin nicht nur die Zahlung von Geld (Schadensersatz und Aufwendungsersatz) verlangt, denn so gut wie immer fordert der Abmahner auch, dass eine Unterlassungserklärung abgegeben werde. Oft liegt auch gleich eine vorformulierte Unterlassungserklärung der Abmahnung bei. Teilweise wird aber auch nur im Text von Abmahnungen gefordert, dass man eine Unterlassungserklärung abgeben soll.
Die Unterlassungserklärung (UE) kann dabei unter verschiedenen Bezeichnungen und in verschiedenen Formen auftreten: Bezeichnet wird sie oder der Anspruch aus ihr zum Beispiel oft als Erklärung, strafbewehrte Unterlassungserklärung, Unterlassungsverpflichtung, Unterlassungsverpflichtungserklärung, Vertragsstrafenverpflichtungserklärung, Unterwerfungserklärung, Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages oder Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Auch kann sie im Rahmen eines Vertrages, wie im Rahmen eines Unterlassungsvertrags oder eines Vergleichs abgegeben werden. Werden entsprechende Erklärungen erst nach einem (vorläufigen) Gerichtsverfahren abgegeben, spricht man meist von Unterwerfungserklärung oder Abschlusserklärung.
III. Strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt?
Eine erst einmal abgegebene Unterlassungserklärung kann Sie möglicherweise sehr viele Jahre binden und für Sie nicht ganz unerhebliche Handlungseinschränkungen sowie auch Kostenfolgen nach sich ziehen. Beachten Sie hier, dass es weniger belastende Verteidigungsstrategien gibt als eine modifizierte Unterlassungserklärung. Hierzu finden Sie mehr unter www.aid24.de/abmahnung
IV. Hilfe gewünscht? Rufen Sie an!
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