Vorsicht! Email v. Siemens (SISW) wegen Urheberrechtsverletzung von Solid Edge

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Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

I. In der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegen eMails der SISW vor

Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegen eMails von Simens („SISW“) vor, nach welchen eine Urheberrechtsverletzung vorliegen soll. Die SISW gibt in ihrer eMail an, für die Verwendung von Siemenssoftware in Übereinstimmung mit den für Siemens-Software geltenden Lizenzbedingungen, sowie für das Urheberrecht, zuständig zu sein ggf. meldet sich ein Herr W.M.. Die SISW habe Informationen vorliegen, dass das angeschriebene Unternehmen eine unlizenzierte SISW-Software auf einem Rechner installiert habe, welcher sich im Firmennetz eingeloggt habe. Die eMail enthält verschiedene Rechnerdaten, wie Emaildomain, Hostname, MAC-Adresse und unlizenzierte Software, wodurch es der SISW möglich sei, das angeschriebene Unternehmen mit dem Rechner in Verbindung bringen zu können, welcher die unlizenzierte Software installiert habe.

II. Urheberrecht und die Software Solid Edge

Die Software kann nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG ein geschütztes Computerprogramm somit ein Werk darstellen. Erfüllt die Software den Werkcharakter, richtet sich der Schutz nach dem § 69a UrhG. Durch Lizenzen kann einem Dritten das Nutzungsrecht übertragen werden, welche der Rechteinhaber als einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht freigeben kann. Sollte eine Software ohne das Einverständnis des Rechteinhabers genutzt werden, kann dieser Ansprüche aus dem Urheberrechtsgesetz geltend machen.

Ein möglicher Schadensersatz ist für den Urheber von Interesse. Es gibt unterschiedliche Methoden zur Schadenersatzberechnung. Es kann der tatsächlich entstandenen Schaden (§ 97 Abs. 2 S. 1 UrhG), Verletzergewinn (§ 97 Abs. 2 S. 2 UrhG) oder nach Lizenzanalogie (§ 97 Abs. 2 S. 3 UrhG) Berücksichtigung finden. Bei der Lizenzanalogie wird gefragt, was der Verletzer hätte zahlen müssen, wenn er eine Lizenz legal erworben hätte.

III. Einordnung der eMail von Siemens (SISW)

Bei der vorliegenden eMail der SISW handelt es sich nicht um das Schreiben einer Kanzlei und auch nicht um eine klassische Abmahnung. Für eine klassische Abmahnung fehlt es vor allem an der Aufforderung eine Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem wurde festgestellt, dass auch Mandaten anderer Kanzleien ähnliche  emails der SISW bekommen haben. 

Die SISW macht grundsätzlich den Eindruck, an einer außergerichtlichen Einigung interessiert zu sein. Dennoch sollte die eMail zunächst gründlich ggf. durch einen Rechtsanwalt überprüft werden, bevor auf die eMail geantwortet und ggf. auf die Forderungen eingegangen wird. Vor allem die Höhe des Schadensersatzes bzw. angebotenen Nachlizenzierung sollte geprüft werden. Bei Erhalt einer solchen eMail empfiehlt es sich einen auf das IT- und Urheberrecht spezialisierten Anwalt zu kontaktieren.

IV. Haben Sie eine ähnliche eMail erhalten? Rufen Sie die AID24 Rechtsanwaltskanzlei an!

Bei Erhalt einer solchen eMail sollte diese geprüft werden. Als Service der AID24 Rechtsanwaltkanzlei wird Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung per Telefon bei Abmahnungen angeboten, welche jedoch vom Beratungsinhalt und -umfang keine vollständige Erstberatung darstellt.

  • In eigentlich aussichtslosen Fällen konnte durch unser Verhandlungsgeschick und Erfahrung mit dem Gegener durch Vergleich die Zahlung sehr erheblich reduziert werden,
  • Stark vertiefte Kenntnisse im IT-Recht sowie Urheberrecht, 
  • Wir konnten u.a. aus Mandaten gegen folgende Gegnerkanzleien wertvolle Erfahrung sammeln:
    • DLA Piper UK LL
    • Flegl Rechtsanwälte GmbH
    • Werner Rechtsanwälte Informatiker
    • NIMROD Rechtsanwälte
    • Kanzlei Sascha Schlösser
    • Kanzlei Lutz Schröder
    • Müller-Bore´ & Partner Patentanwälte partG mbB
    • Hämmerling von Leitner Scharfenberg - HvLS Rechtsanwälte
    • Hyazinth Rechtsanwälte
    • Fechner Legal
    • & co.

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