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Investitionsprojekte von bedeutendem Wirtschaftsinteresse in Kroatien

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Als große Investitionsprojekte, bzw. Projekte von bedeutendem Wirtschaftsinteresse werden solche Investitionsprojekte betrachtet, die eine große wirtschaftliche Aktivität darstellen, wie der Bau neuer Fabriken oder Industrieanlagen, der Beginn einer neuen Wirtschaftstätigkeit sowie die Entwicklung neuer Technologien und solche, deren Höhe der Investitionen in das langjährige Vermögen des Trägers der Förderungsmaßnahmen mindestens 15 Million Euro, Gegenwert in Kuna, beträgt, mit der Bedingung, mindestens 100 neue Arbeitsplätze in Verbindung mit der Investition zu schaffen, und zwar beginnend nach Ablauf des ersten Investitionsjahres.

Die maximale Höhe der gesamten Zuschüsse für große Investitionsprojekte, beträgt, abhängig von der Höhe der Investitionen:

  • für den Teil der Investitionen in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro, Gegenwert in Kuna, betragen die gesamten Zuschüsse maximal 100% von der oberen Grenze für berechtigte, durch die Karte für regionale staatliche Zuschüsse festgelegten Kosten.
  • für den Teil der Investitionen in Höhe von 50 bis 100 Millionen Euro, Gegenwert in Kuna, betragen die gesamten Zuschüsse maximal 50% von der oberen Grenze für berechtigte, durch die Karte für regionale staatliche Zuschüsse festgelegten Kosten
  • für den Teil der Investitionen in Höhe von mehr als 100 Millionen Euro, Gegenwert in Kuna, betragen die gesamten Zuschüsse maximal 34% von der oberen Grenze für berechtigte, durch die Karte für regionale staatliche Zuschüsse festgelegten Kosten.

Bewilligung und Aufsicht

Juristische Personen, die beabsichtigen, Förderungsmaßnahmen zu nutzen, stellen noch vor Investitionsbeginn beim Ministerium einen Antrag auf Bewilligung des Status eines Trägers von Förderungsmaßnahmen bzw. für die Nutzung der Förderungsmaßnahmen. Aufgrund des gestellten Antrags erteilt das Ministerium spätestens binnen 60 Tagen nach Erhalt des Antrags die Bestätigung. Die Träger der Förderungsmaßnahmen müssen während der Nutzung der Förderungsmaßnahmen jährlich einen schriftlichen Bericht darüber zusammen mit der Körperschaftssteuererklärung beim Ministerium und Finanzministerium - Finanzamt einreichen.

Fürsorgeregionen

Einen Rechtsanspruch haben juristische Personen mit dem Sitz bzw. Handwerker mit dem Aufenthalt in Fürsorgeregionen. Die Fürsorgeregionen werden in drei Gruppen unterteilt:

Zur ersten Gruppe gehören folgende Städte und Gemeinden:
Antunovac, Beli Manastir, Bilje, Bogdanovci, Borovo, Cetingrad, Civljane, Čeminac, Darda, Donji Kukuruzari, Donji Lapac, Draž, Dubrovačko primorje, Dragalić, Dvor, Erdut, Ernestinovo, Gvozd, Hrvatska Dubica, Hrvatska Kostajnica, Ilok, Jagodnjak, Jasenovac, Kijevo, Kneževi Vinogradi, Lovas, Majur, Markušica, Negoslavci, Nijemci, Nuštar, Petlovac, Plitvička Jezera, Popovac, Rakovica, Slunj, Stara Gradiška, Stari Jankovci, Šodolovci, Tompojevci, Topusko, Tordinci, Tovarnik, Trpinja, Vojnić, Vrlika, Vukovar, Župa dubrovačka.
Zur ersten Gruppe gehören auch Siedlungen in den Städten:
Osijek (10% des Stadtbereichs) - Siedlungen: Klisa, Nemetin, Sarvaš und Tenja, Vinkovci (25% des Stadtbereichs) - Siedlung Mirkovci.Zur zweiten Gruppe gehören folgende Städte und Gemeinden:Barilović, Benkovac, Biskupija, Brestovac, Čačinci, Drniš, Đulovac, Ervenik, Glina, Gornji Bogićevci, Gospić, Gračac, Grubišno Polje, Hrvace, Jasenice, Josipdol, Kistanje, Knin, Konavle, Krnjak, Lasinja, Lipik, Lišane Ostrovičke, Lovinac, Mikleuš, Novigrad, Novska, Obrovac, Okučani, Otočac, Pakrac, Petrinja, Plaški, Polača, Poličnik, Posedarje, Promina, Ružić, Saborsko, Sirač, Skradin, Stankovci, Ston, Sunja, Škabrnja, Tounj, Udbina, Velika, Velika Pisanica, Veliki Grđevac, Voćin, Vrhovine und Zemunik Donji.

Zur zweiten Gruppe gehören auch Siedlungen in den Städten:
Daruvar (25% des Stadtbereichs) - Siedlungen: Markovac und Vrbovac; Dubrovnik (50% des Stadtbereichs) - Siedlungen: Bosanka, Brsećine, Dubravica, Donje Obuljeno, Čajkovica, Čajkovići, Gornje Obuljeno, Gromača, Kliševo, Knežica, Komolac, Ljubač, Mokošica, Mravinjac, Mrčevo, Nova Mokošica, Orašac, Osojnik, Petrovo Selo, Prijevoj, Pobrežje, Rožat, Šumet, Trsteno und Zaton; Karlovac (10% des Stadtbereichs) - Siedlungen: Banska Selnica, Banski Moravci, Blatnica Pokupska, Brezova Glava, Brežani, Brođani, Cerovac Vukmanićki, Donja Trebinja, Donji Sjeničak, Gornja Trebinja, Gornji Sjeničak, Ivanković Sela, Ivošević Selo, Kablar, Kamensko, Karlovac - dijelovi Gornje Mekušje, Sajevac i Turanj, Klipino Brdo, Kljaić Brdo, Knez Gorica, Lipje, Manjerovići, Okić, Popović Brdo, Ribari, Skakavac, Slunjska Selnica, Slunjski Moravci, Tušilović, Udbinja, Utinja und Vukmanić; Sisak (10% des Stadtbereichs) - Siedlungen: Blinjski Kut, Klobučak, Letovanci, Madžari, Staro Selo i Vurot; Slatina (10% des Stadtbereichs) - Siedlungen: Golenić, Ivanbrijeg i Lukavac; Virovitica (10% des Stadtbereichs) - Siedlung Jasenaš; Vodice (25% des Stadtbereichs) - Siedlungen: Čista Mala, Čista Velika und Grabovci; Zadar (10% des Stadtbereichs) - Siedlungen: Babindub und Crno.

Zur dritten Gruppe gehören folgende Städte und Gemeinden:
Babina Greda, Bebrina, Bednja, Berek, Bosiljevo, Brinje, Brod Moravice, Cernik, Cestica, Cista Provo, Crnac, Čađavica, Čaglin, Dekanovec, Donja Voća, Drenovci, Galovac, Generalski Stol, Gornja Rijeka, Garčin, Gradina, Grožnjan, Gundinci, Gunja, Ivanska, Jarmina, Klakar, Kraljevec na Sutli, Kula Norinska, Lanišće, Lećevica, Levanjska Varoš, Lokvičić, Netretić, Oprisavci, Oprtalj, Oriovac, Otok (Splitsko-dalmatinska županija), Otok (Vukovarsko-srijemska županija), Pakoštane, Perušić, Pisarovina, Podgorač, Podravska Moslavina, Podturen, Podcrkavlje, Pokupsko, Pojezerje, Prgomet, Privlaka (Vukovarsko-srijemska županija), Proložac, Punitovci, Ribnik, Runovići, Satnica Đakovačka, Semeljci, Sikirevci, Slavonski Šamac, Sopje, Starigrad, Suhopolje, Trnava, Unešić, Velika Kopanica, Vladislavci, Vođinci, Vrbanja, Vrbje, Zagorska Sela, Zagvozd, Zažablje, Zmijavci, Zrinski Topolovac, Žumberak.

Körperschaftssteuerpflichtige, die eine Landwirtschafts- und Fischereitätigkeit auf dem Gebiet der Fürsorgeregion ausüben und mehr als fünf Arbeitnehmer auf unbestimmte Zeit beschäftigen, wobei mehr als 50% der Arbeitnehmer ihren Aufenthalt und Wohnsitz mindestens 9 Monate auf dem Gebiet der Fürsorgeregion haben, zahlen (bis zum Eintritt der RK in die EU) Körperschaftssteuer wie folgt:

  1. zahlen keine Körperschaftssteuer auf dem Gebiet der ersten Gruppe,
  2. zahlen 25% des vorgeschriebenen Steuersatzes auf dem Gebiet der zweiten Gruppe,
  3. zahlen 75% des vorgeschriebenen Steuersatzes auf dem Gebiet der dritten Gruppe.

Es wird angenommen, dass der Steuerpflichtige einen Arbeitnehmer auf unbestimmte Zeit beschäftigt, wenn der Arbeitnehmer beim Steuerpflichtigen ein Arbeitsverhältnis und seinen Aufenthalt und Wohnsitz mindestens 9 Monate während des Steuerzeitraums in der Fürsorgeregion hatte. Körperschaftssteuerpflichtige, die eine Tätigkeit, außer der Landwirtschafts- und Fischereitätigkeit, auf dem Gebiet der Fürsorgeregion ausüben, und mehr als fünf Arbeitnehmer auf unbestimmte Zeit beschäftigen, wobei mehr als 50% der Arbeitnehmer ihren Aufenthalt und Wohnsitz auf dem Gebiet der Fürsorgeregion haben, zahlen Körperschaftssteuer wie folgt:

  1. Der Körperschaftssteuerpflichtige der eine Tätigkeit auf dem Gebiet der ersten Gruppe der Fürsorgeregion ausübt:
    - zahlt 25% des vorgeschriebenen Steuersatzes im Zeitraum von 2011.-2013
    - zahlt 75% des vorgeschriebenen Steuersatzes im Zeitraum von 2014-2016
    - zahlt ab 2017 in Höhe des vorgeschriebenen Steuersatzes,
  2. Der Körperschaftssteuerpflichtige der eine Tätigkeit im Bereich der zweiten Gruppe der Fürsorgeregion ausübt:
    - zahlt 75% des vorgeschriebenen Steuersatzes im Zeitraum von 2011-2013
    - zahlt ab 2014 in Höhe des vorgeschriebenen Steuersatzes,
  3. Der Körperschaftssteuerpflichtige der eine Tätigkeit im Bereich der dritten Gruppe der Fürsorgeregion ausübt:
    - zahlt 85% des vorgeschriebenen Steuersatzes im Zeitraum von 2011-2013
    - zahlt ab 2014 in Höhe des vorgeschriebenen Steuersatzes.

Es wird angenommen, dass der Steuerpflichtige einen Arbeitnehmer auf unbestimmte Zeit beschäftigt, wenn der Arbeitnehmer beim Steuerpflichtigen ein Arbeitsverhältnis und seinen Aufenthalt und Wohnsitz mindestens 9 Monate während des Steuerzeitraums im Bereich der Stadt Vukovar oder im Berggebiet oder in der Fürsorgeregion hatte. In Verfahren, die von Gesetzes wegen über die Fürsorgeregionen geführt werden, zahlen die Nutzer keinerlei Verwaltungsgebühren und Notargebühren nur zum Teil, was gemäß besonderer Vorschriften eine Einnahme für den Staatshaushalt ist.

Berggebiete

Den Status eines Berggebiets haben folgende örtliche Selbstverwaltungseinheiten:
- Städte: Buzet, Čabar, Delnice, Imotski, Lepoglava, Ogulin, Orahovica, Senj, Sinj, Trilj, Vrbovsko und Vrgorac,- Gemeinden: Bistra, Budinšćina, Cerovlje, Čavle, Dicmo, Đurmanec, Fužine, Gračišće, Jelenje, Jesenje, Kalnik, Kaptol, Karlobag, Klana, Klis, Lobor, Lokve, Lovreć, Lupoglav, Ljubešćica, Matulji, Motovun, Mrkopalj, Muć, Novi Golubovec, Podbablje, Primorski Dolac, Radoboj, Ravna Gora, Skrad, Stubičke Toplice, Šestanovac und die Gemeinde von Vinodolski.

Körperschaftssteuerpflichtige, die eine Landwirtschafts- und Fischereitätigkeit im Berggebiet ausüben und mehr als fünf Arbeitnehmer auf unbestimmte Zeit beschäftigen, wobei mehr als 50% der Arbeitnehmer ihren Aufenthalt und Wohnsitz mindestens 9 Monate im Berggebiet oder dem Gebiet der Fürsorgeregion haben, zahlen bis zum Eintritt der Republik Kroatien in die EU Körperschaftssteuer in Höhe von 75% des vorgeschriebenen Steuersatzes.

Es wird angenommen, dass der Steuerpflichtige einen Arbeitnehmer auf unbestimmte Zeit beschäftigt, wenn der Arbeitnehmer beim Steuerpflichtigen ein Arbeitsverhältnis und seinen Aufenthalt und Wohnsitz mindestens 9 Monate während des Steuerzeitraums im Berggebiet oder in der Fürsorgeregion hatte. Körperschaftssteuerpflichtige, die auf dem Gebiet der Fürsorgeregion eine Tätigkeit außer der Landwirtschafts- und Fischereitätigkeit ausüben, und mehr als fünf Arbeitnehmer auf unbestimmte Zeit beschäftigen, wobei mehr als 50% der Arbeitnehmer ihren Aufenthalt und Wohnsitz im Berggebiet oder dem Gebiet der Fürsorgeregion haben, zahlen ab 2011 Körperschaftssteuer in Höhe des gültigen vorgeschriebenen Steuersatzes.

Inseln

Der Staat unterstützt Tätigkeiten, die das Nationale Programm zur Entwicklung der Inseln und die Programme zur nachhaltigen Entwicklung der Inseln und Inselgruppen als Tätigkeiten bestimmen, die die Inselentwicklung nachhaltig machen, und dabei unter anderem den Gebrauch hochentwickelter Technik (besonders die Technologie nachhaltiger Energetik): Nutzung der erneuerbaren Energiequellen, außer Bauten zur Windkraftnutzung für die Gewinnung von elektrischem Strom.

Die Kroatische Bank für Erneuerung und Entwicklung fördert durch ihre Kreditierungsprogramme Investitionen von natürlichen Personen-Handwerkern und juristischen Personen, die auf den Inseln die oben erwähnten Tätigkeiten beginnen oder ausweiten. Natürliche Personen - Handwerker und juristische Personen, die ihren (Wohn-)sitz auf den Inseln haben und ihre Tätigkeit auf den Inseln ausüben, können eine staatlich Unterstützung von geringem Wert zur Erhaltung der Arbeitsplätze in Anspruch nehmen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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