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IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH-Abmahnung wegen Erotikfilmen – Was tun?

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Aktuell wurde uns eine Abmahnung der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der MG Premium Ltd. vorgelegt. Die Abmahnung betrifft mehrere Filme aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung. Die Kosten der Abmahnung sind erheblich, nach einer erheblichen Drohkulisse wird eine Vergleichszahlung von 1.947,60 EUR angeboten.

Ist das Angebot aus der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH-Abmahnung besser anzunehmen?

Zunächst ist natürlich zu differenzieren: Wenn der Anschlussinhaber tatsächlich die Rechtsverletzung begangen hat, dann ist ein Vergleich von knapp 300,00 EUR pro Film sicher nicht günstig, aber auch nicht völlig unrealistisch. Das gilt zumindest, wenn es sich um professionelle Produktionen mit einer Läge von 60 bis 80 Minuten handelt. Ob das bei den hier streitgegenständlichen Filmen der Fall ist, konnten wir noch nicht prüfen. Gleichwohl würde ich empfehlen, selbst bei dieser Variante im Zweifel nachverhandeln zu lassen. Wenn der Anschlussinhaber nicht für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, ist das Angebot natürlich nicht anzunehmen.

Was sollte man nicht bei einer IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH-Abmahnung tun?

Ein häufiger Fehler nach Erhalt einer Abmahnung ist, ein Kind als Täter zu benennen, auch wenn dieses minderjährig ist. Zwar haftet in diesen Fällen das Elternteil nicht, wenn das Kind belehrt wurde, aber das Kind selber haftet.

Ein weiterer häufiger Fehler ist es, zu glauben, man würde einen Rechtsstreit sicher gewinnen, nur weil ausländischer Besuch die Rechtsverletzung begangen hat. Selbst mit einem Geständnis muss dies nicht zwingend zu einem Obsiegen vor Gericht führen. Die abmahnende Kanzlei wird nämlich alles bestreiten, zunächst dass der Besucher existiert, dann dass er die Rechtsverletzung begangen hat und zuletzt selbst, dass er selber ein mögliches Geständnis unterzeichnet hat. Wir mussten zuletzt in einem solchen Verfahren unsere Mandanten über zwei Instanzen zum Sieg am Landgericht Hamburg führen. Daher ist eine gute Vorbereitung extrem wichtig. Lassen Sie sich daher anwaltlich beraten, wir haben mehrfach in solchen Konstellationen unsere Gerichtsverfahren gegen die unterschiedlichsten Kanzleien gewonnen, das geht aber nur mit guter Vorbereitung und nicht mit der Vorstellung, solche Verfahren wären kein Problem oder die Gegenseite klage ohnehin nicht.

Wie können Dr. Wachs Rechtsanwälte helfen?

Wenn Sie eine IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH- erhalten haben, nutzen Sie die Möglichkeit, sich professionell durch unsere erfahrenen Anwälte beraten zu lassen. Der Hamburger Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Dr. Alexander Wachs bietet eine kostenlose Ersteinschätzung nach Erhalt einer IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH-Abmahnung, gern können Sie sich telefonisch bei uns melden.


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