Ist CBD-Cannabis immer legal?

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CBD-Produkte sind in aller Munde, der Konsum von CBD-Blüten steigt. Das Marketing schreibt der Substanz eine Allheilwirkung zu, die Konsumenten erlangen den Eindruck der vollständigen Legalität. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt existiert eine bemerkenswerte Infrastruktur für die Versorgung mit diesen Produkten. Doch nicht jedes Produkt ist unbedenklich legal, mitunter besteht die Gefahr eines Ermittlungsverfahrens gegen die Käufer. Dieser Beitrag klärt über die strafrechtlichen Risiken in diesem Bereich auf.

Was ist CBD?

CBD steht für Cannabidiol. Dies ist einer der zahlreichen Wirkstoffe, die in der Hanfpflanze enthalten sind. Der bekannteste Wirkstoff der Hanfpflanze ist das THC. Im Gegensatz zu THC wirkt CBD allerdings nicht berauschend, es macht nicht high.

Wie ist die rechtliche Lage?

Über die Legalität von CBD streiten Juristen. Das reine CBD unterfällt nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Allerdings wird CBD in aller Regel aus der Cannabispflanze gewonnen. Cannabis als solches wird aber vom BtMG umfasst, sofern nicht einer der vom Gesetzgeber zugestandenen Ausnahmetatbestände vorliegt. Der hier relevanteste findet sich unter lit. b) der Anlage I des BtMG:

Cannabisprodukte, deren THC-Gehalt 0,2 % nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen.

Genannt wird zunächst eine leicht verständliche Grenze von 0,2 % THC. Für Unsicherheit sorgt hingegen die Anforderung, dass die Produkte zu gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen und Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen müssen. Wie kann ein Missbrauch ausgeschlossen werden? Kann ein übermäßiger Konsum trotz geringem THC-Gehalt zu einem High führen? Es ähnelt der Konstellation, in der man versucht sich mit alkoholhaltigen Pralinen einen Rausch anzuessen. 

Was sagt die Rechtsprechung?

Der Europäische Gerichtshof hat aufgrund der fehlenden berauschenden Wirkung im November 2020 entschieden, dass das reine CBD nicht als Betäubungsmittel zählt. CBD sei kein Suchtstoff (EuGH, Urt. v. 19.11.2020 – C-663/18).

Jüngst hat sich auch der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 23.06.2022 (5 StR 490/21) mit der Frage der Legalität von CBD-Blüten befasst. Zwei Angeklagte hatten etwa 120 kg solcher CBD-Blüten erworben. Diese hatten einen hohen CBD-Anteil sowie einen – erlaubten – THC-Anteil von 0,2 %. Nach dem Bundesgerichtshof handelte es sich hier dennoch um Betäubungsmittel im Sinne des BtMG. Auch wenn der THC-Gehalt nicht überschritten sei, war nach Ansicht der Richter die Gefahr des Missbrauchs zu Rauschzwecken gegeben. Der schon vorhandene THC-Gehalt hätte sich durch Erhitzen erhöhen lassen.

Fazit:

Der Erwerb vermeintlich harmloser CBD-Blüten birgt strafrechtliche Risiken. Es stellt sich stets die Frage, wann ein Missbrauch ausgeschlossen werden kann und wann nicht. Gerät man nach dem Kauf in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden, kann mithilfe eines Anwalts eine Einstellung oder ein Freispruch erreicht werden. Dennoch ist das Ermittlungsverfahren bereits als solches eine erhebliche Belastung, die vermeidbar ist.


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