Ist das Führen von Kraftfahrzeugen bei ärztlich verschriebenem Cannabis erlaubt?

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Mittlerweile verordnen Ärzte besonders im Rahmen der Schmerztherapie immer häufiger Marihuana oder cannabishaltige Produkte, die nach Rezept in einer entsprechenden Dosierung von den Patienten zu konsumieren sind. Doch wie wirkt sich der Konsum von medizinischem Cannabis auf die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen aus? Wir zeigen, worauf Sie achten sollten, wenn Sie unter Einfluss von (medizinischem) Cannabis ein Kraftfahrzeug führen.

Besitz von Cannabis: Wann er in Deutschland erlaubt ist

Grundsätzlich sind Erwerb und Besitz von Cannabis in Deutschland (nach wie vor) verboten und werden nach § 29 BtMG (illegaler Besitz von Betäubungsmitteln) als Straftat verfolgt. Auch wenn die entsprechenden Verfahren oft eingestellt werden, wenn es etwa um den Besitz von Marihuana in geringen Mengen geht, gelangen jährlich hunderte Verfahren vor Gericht.

Etwas anderes gilt allerdings, wenn das Cannabis medizinisch verordnet wird: Verschreibt ein zugelassener Arzt Cannabis in bestimmten Mengen als Medikament, sind Erwerb und Besitz des Mittels legal und können entsprechend nicht als Straftat verfolgt werden.

Cannabis und Fahrtauglichkeit: Hinweis zum Konsum im Patientenpass

Patienten, die mit Cannabis therapiert werden, erhalten dabei in aller Regel einen Patientenpass, in welchem auch ein Hinweis zur Fahrtauglichkeit im Rahmen des § 24a StVG auftaucht: „Die Substanz (THC) wurde bestimmungsgemäß für einen konkreten Krankheitsfall verschrieben, die Eingewöhnungszeit auf das Arzneimittel ist seit dem unterstehenden Zeitpunkt abgeschlossen.“ Der Vermerk verhindert, dass gegen Betroffene ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen § 24a StVG eingeleitet wird. Sollte in Einzelfällen dennoch ein entsprechendes Verfahren eingeleitet werden, müsste es eingestellt werden, sofern beim Führen des Kraftfahrzeugs keine Ausfallerscheinungen beim Betroffenen festgestellt worden sind.

Cannabis-Patienten und die charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

Verwaltungsrechtlich stellt sich hier die Frage, ob trotz des ärztlich verordneten Konsums die charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Frage gestellt oder aufgehoben werden kann. Die Führerscheinstelle könnte in solchen Fällen die Fahreignung überprüfen und die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) mit positivem Ergebnis anfordern. Allerdings wäre hier nicht die übliche MPU, sondern eine weitergehende MPU durchzuführen, bei welcher insbesondere die Reaktions- und Leistungsfähigkeit unter Wirkung des angeordneten Medikamentes getestet wird. Die Kosten einer solchen besonderen MPU liegen bei etwa 1.800 Euro und sind damit gut dreimal so hoch wie bei einem normalen Gutachten.

Sofern das Cannabis-haltige Medikament ärztlich verordnet wurde und eine mit dem Arzt abgesprochene und vom Patienten eingehaltene Einnahme des Mittels erfolgt, ist davon auszugehen, dass die Beurteilung der Fahreignung den gleichen rechtlichen Regeln folgt, wie dieses bei den anderen psychoaktiv wirkenden Medikamenten im Rahmen der Schmerztherapie der Fall ist: Die Fahreignung ist demnach nicht per se ausgeschlossen, sondern nur, wenn das Medikament nicht bestimmungsgemäß verwendet wird oder ein missbräuchlicher Konsum vorliegt.

Konsum von ärztlich verschriebenem Cannabis schließt legales Autofahren nicht aus!

Ein Patient, der aufgrund einer ärztlichen Verordnung Cannabinoide einnimmt, wird somit grundsätzlich geeignet sein, ein Kraftfahrzeug zu führen, solange seine Leistungsfähigkeit zum Fahren nicht unter das erforderliche Maß fällt. Zwar müssen Betroffene mit einer Überprüfung der Fahrtauglichkeit durch die Führerscheinstelle rechnen. Allerdings sind die Chancen verhältnismäßig hoch, die Fahrerlaubnis behalten zu können, sofern man sich an die ärztlich verschriebene Dosierung hält und hierdurch die Leistungsfähigkeit im Straßenverkehr nicht beeinträchtigt wird.

Ärger mit Polizei und Behörden: Fachkundiger Rechtsanwalt hilft bei Problemen mit Cannabis

Im Zusammenhang mit dem Konsum von (medizinischem) Cannabis kommt es immer wieder zu Problemen. In vielen Fällen wird infolgedessen ein Ordnungswidrigkeits- oder strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ein fachkundiger Rechtsanwalt hilft Betroffenen bei Schwierigkeiten rund um den Konsum von Marihuana und der Teilnahme am Straßenverkehr. Fachanwalt für Strafrecht Tim Geißler hat sich auf das Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrecht spezialisiert und betreut bereits zahlreiche Mandate in diesem Bereich. Sie haben einen Bußgeldbescheid, Anhörungsbogen oder sonstiges Schreiben einer Behörde erhalten? Wir helfen Ihnen weiter! Schreiben Sie uns unverbindlich über das unten stehende Kontaktfeld und erhalten Sie eine erste Einschätzung oder rufen Sie uns an.


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