Ist die Maskenpflicht in Düsseldorf rechtswidrig? Muss ich das Bußgeld zahlen?

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Ist die Maskenpflicht in Düsseldorf rechtswidrig? Haben Bußgeldbescheide bestand?

Verwaltungsgericht Düsseldorf: Die Maskenpflicht in Düsseldorf ist rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az. 26 L 2226/20) hat die derzeit gültige Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf vom 03.11.2020 für rechtswidrig erklärt, soweit dort eine Pflicht zum Tragen von Alltagsmasken angeordnet wurden. Die Entscheidung wirkt nur für den Antragsteller. Daher müssen alle anderen Bürger die Pflicht weiter beachten, könnten sich aber gegen Bußgeldbescheide erfolgreich wehren. Bei Klagen gegen Verwaltungsakte, wie etwa Allgemeinverfügungen, wirkt eine Entscheidung immer nur für den Kläger bzw. Antragsteller im Eilverfahren. Anders, wenn eine Rechtsverordnung vor dem Oberverwaltungsgericht erfolgreich angegriffen wird. 

Bußgelder nicht zahlen

Immerhin: Verhängte Bußgelder auf Grundlage dieser Verordnung sind unzulässig und betroffene Bürger können sich mit Erfolg hiergegen wehren. 

Was hat das Gericht kritisiert

Die sogenannte Maskenpflicht ist sehr umstritten. Je nach Situation wurde sie bereits für rechtmäßig, zum Beispiel in Schulen oder rechtswidrig erklärt. In dem konkreten Fall störte sich das Gericht daran, dass das von dem Bürger geforderte Verhalten nicht klar erkennbar ist. Jede staatliche Anordnung muss aber dem Bestimmtheitsgebot genügen. Vor allem, wenn ein Bußgeld droht. Ferner kritisierte das Gericht die Festlegung eines Abstandes auf mindestens fünf Meter, da dies über die 1,5 Meter der Coronaschutzverordnung NRW deutlich hinausgeht.

Wie geht es jetzt weiter?

Die Stadt Düsseldorf wird eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Dies ist bereits angekündigt. Dann steht es jedem Bürger und jeder Bürgerin frei, erneut zu klagen.

Dr. Olaf Hiebert
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Lehrbeauftragter an der Hochschule für Polizei und Verwaltung NRW


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