Ist die Warenkonformität in Serbien dasselbe wie die Garantie?

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Da der Black Friday Sale bald ansteht und dieses Thema generell  angesagt ist, haben wir für Sie eine Übersicht über Verbraucherrechte beim Verkauf verschiedener Waren zusammengestellt.

Das serbische Verbraucherschutzgesetz („Gesetz“) sieht zwei verschiedene Institute zum Schutz der Verbraucherrechte in Bezug auf die Qualität der gekauften Waren und Dienstleistungen vor – die Warenkonformität und Garantie.

Obwohl Warenkonformität und Garantie zwei getrennte Institute mit großen Unterschieden sind, werden diese beiden Institute in der Praxis oft nicht nur von Verbrauchern, sondern auch von anderen Marktteilnehmern als gleich wahrgenommen.

Daher möchten wir in diesem Artikel auf die wichtigsten Unterschiede zwischen der Konformität der Ware und der Garantie hinweisen.

Was ist Warenkonformität?

Die Warenkonformität  ist ein zwingendes, ausdrücklich vorgesehenes recht der Verbraucher und stellt die Verpflichtung des Verkäufers dar, dem Verbraucher Waren zu liefern, die die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • es entspricht der Beschreibung des Verkäufers und besitzt die Eigenschaften der Ware, die der Verkäufer dem Verbraucher als Muster oder Modell präsentiert hat;
  • es hat Eigenschaften für den besonderen Zweck, für den der Verbraucher Waren kauft, und die dem Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt waren oder bekannt sein mussten;
  • es verfügt über Eigenschaften, die für die regelmäßige Verwendung der Waren der gleichen Art erforderlich sind;
  • es hat die Beschaffenheit und die Funktionen, die für Waren der gleichen Art üblich sind und die der Verbraucher angesichts der Beschaffenheit der Waren und unter Berücksichtigung öffentlicher Äußerungen des Verkäufers, der Hersteller oder deren Vertreter zu den besonderen Eigenschaften von Waren vernünftigerweise erwarten kann, insbesondere wenn die Angabe durch Werbung oder auf der Warenkennzeichnung erfolgt.

Gemäß dem Gesetz ist der Verkäufer verpflichtet, die Konformität der Waren innerhalb von zwei Jahren zu gewährleisten, was bedeutet, dass der Verbraucher im Falle der Nichtkonformität der Ware berechtigt ist, vom Verkäufer die Beseitigung der betreffenden Nichtkonformität der Ware zu verlangen.

Beim Verkauf von Gebrauchtwaren können der Verkäufer und der Verbraucher ausnahmsweise eine kürzere Frist vereinbaren, jedoch nicht weniger als ein Jahr, während der der Verkäufer verpflichtet ist, die Konformität der Ware sicherzustellen.

Im Falle der Nichtkonformität der Ware ist der Verbraucher unter bestimmten gesetzlichen Bedingungen berechtigt, vom Verkäufer Folgendes zu verlangen:

  • solche Waren zu reparieren oder zu ersetzenoder
  • eine entsprechende Preisminderung zu verlangen oder
  • den Vertrag in Bezug auf diese Waren zu kündigen.

Insbesondere, wenn die nicht Konformität innerhalb von sechs Monaten festgestellt wird:

  • ist davon auszugehen, dass diese Vertragswidrigkeit von Anfang an bestanden hat, es sei denn, dies steht im Widerspruch zur Beschaffenheit der Ware und der jeweiligen Vertragswidrigkeit, und
  • die Beseitigung der jeweiligen Vertragswidrigkeit der Ware durch Nachbesserung (statt Ersatz durch Neuware) ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers möglich.

Garantie

Die Garantie hingegen ist eine üblicherweise freiwillige Gewährleistung für das einwandfreie Funktionieren sogenannter technischer Güter (z.B. Maschinen, Motoren, usw.), die den Verbraucher solcher Güter im Falle ihrer Fehlfunktion berechtigt, nicht nur von dem Verkäufer, aber auch von dem Hersteller zu verlangen, solche waren zu reparieren oder zu ersetzen.

Darüber hinaus kann die Garantie eine längere Gewährleistungsfrist für die ordnungsgemäße Funktion der Ware im Vergleich zur vorgeschriebenen Frist für die Konformität der Ware (2 Jahre) festlegen.

In dieser Hinsicht stellt die Garantie einen erhöhten Verbraucherschutz dar, der Rechte des Verbrauchers hinsichtlich der Konformität der waren nicht ausschließt.

Des Weiteren verbietet das Gesetz den Verkäufern, den Begriff „Garantie“ und andere Begriffe mit derselben Bedeutung zu verwenden, wenn der abgeschlossene Kaufvertrag dem Verbraucher nicht mehr Rechte gewährt als die Rechte, die sich aus dem Gesetz über die Konformität der Waren ergeben.

Das Gesetz bestimmt den Mindestinhalt des Garantiezertifikats, das der Verkäufer dem Verbraucher beim Verkauf von Waren, für die die Garantie ausgestellt wird, schriftlich aushändigen muss.

Mit Zustimmung des Verbrauchers kann der Verkäufer ihm jedoch den Garantieschein in elektronischer Form oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen.

Insbesondere wenn die Ware mit Garantie verkauft wird, wird die Gültigkeit der Garantie nicht beeinträchtigt, wenn der Verkäufer den Garantieschein nicht in ordnungsgemäßer Form und mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalt ausstellt. In solchen Fällen ist der Verbraucher, auch wenn der Garantieschein nicht in ordnungsgemäßer Form und Inhalt vorliegt, dennoch berechtigt, die Erfüllung der Garantie gemäß der diesbezüglichen Erklärung des Verkäufers oder des Herstellers zu verlangen.

Für mehr Informationen kontaktieren sie bitte: Tanja Glišić, Rechtsanwältin und Leiterin der Deutschen Praxis bei Doklestic Repic & Gajin unter tanja.glisic@doklestic.law

Foto(s): https://www.pexels.com/photo/shopping-cart-next-to-a-black-friday-sale-sign-5632405/


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