Jagdscheinerteilung und laufendes Ermittlungsverfahren

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Am 01.04. beginnt wieder ein neues Jagdjahr und etliche Inhaber eines Jagscheines müssen diesen verlängern. Manche befinden sich in der Situation, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft eingeleitet wurde.                             

Ein laufendes Ermittlungsverfahren stellt für die Betroffenen stets eine Belastung vor allem in emotionaler Hinsicht dar.

Ist der Betroffene auch Inhaber eines Jagscheins und muss dieser verlängert werden, so kann das Ermittlungsverfahren auch in diesem Bereich zu erheblichen Folgen führen.

Grundsätzlich gilt die Unschuldsvermutung. Erst nach rechtskräftiger Verurteilung steht eine Schuld fest. Im Jagdrecht wird der Behörde indes schon vor der Verurteilung die Möglichkeit eingeräumt -ohne Berücksichtigung der Unschuldsvermutung- das Verfahren auf Erteilung des Jagdscheins ruhend zu stellen. 

In der Konsequenz bedeutet dies für die Betroffenen erhebliche Nachteile. Wird der Jagschein nicht erteilt, so kann diese zu waffenrechtlichen Konsequenzen oder auch Problemen mit Jagdpachtverträgen u.a. führen. Es ist daher geboten sich bei Kenntnis einer solchen Situation bereits frühzeitig an einen versierten Anwalt zu wenden, um etwaige Folgen einzuschätzen und frühzeitig reagieren zu können. So kann erreicht werden, dass die Behörde ihr Ermessen zugunsten des Betroffenen ausübt bzw. der Schaden minimiert wird.

Gerne stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.                                                                                             


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