Kämpfende Staatsanwaltschaft – "Gegner" auf Augenhöhe

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Es gibt sie doch. Die leidenschaftlich, kämpfende Staatsanwaltschaft, bzw deren Vertreter. 

Neulich vertrat ich meinen Mandanten wegen eines Vorwurfes, bei dem zwar niemand verletzt wurde (auch nicht finanziell), der ihm aber sein komplettes Leben zerstörte. Verlust seines Berufes und Freiheitsstrafe von über drei Jahren. 

Es war ein sehr harter Kampf beim Schöffengericht um die Nachweisbarkeit des vorgeworfenen Qualifikationstatbestandes, bei dessen Erfüllung die Strafe ungleich härter ausgefallen wäre. Der härteste Kampf war allerdings nicht mit dem erkennenden Gericht sondern mit der Staatsanwältin die felsenfest und genauso unbeweglich vom Vorliegen der vorgeworfenen Tat überzeugt war. 

Vorgespräche halfen nichts. Argumente halfen nichts. Erst die Beweisaufnahme, insbesondere die Vernehmung der Zeugen haben dazu geführt, dass die Frau Staatsanwältin zähneknirschend von der Beweisbarkeit des Qualifikationstatbestandes absah und zugab das dieser nicht beweisbar sei.

Geholfen hat das dem Mandanten nicht wirklich viel. Beim Plädoyer wurde seitens der Vertreterin der "objektivsten Behörde der Welt" eine astronomische Strafhöhe beantragt, als ob es unerheblich sei, dass der Qualifikationstatbestand nicht länger beweisbar sei.

Kurioserweise verurteilte das Schöffengericht dann auch genau in der von der Staatsanwältin beantragten Höhe. Es war ein harter Kampf und die Frau Staatsanwältin gewann.

Nun ist der Kampf für uns Verteidiger erst vorbei wenn er vorbei ist. Dass der Qualifikationstatbestand vom Tisch war, ist für unseren Mandanten äusserst wichtig. Also wurde das Rechtsmittel der - Berufung - eingelegt mit dem Ziel dieses dann auf die Rechtsfolge - also auf die Strafhöhe - zu beschränken, da der feststellte Sachverhalt für uns Gold wert war bzw sein sollte. Das Ziel ist, dass das später befassende Landgericht eine menschlichere Meinung zu der übrig gebliebenen Strafbarkeit hat und die durch das Schöffengericht verhängte Strafe deutlich reduziert. Schlimmer kann es auf Grund des Verschlechterunsgverbot bei eingelegtem Rechtsmittel nämlich nicht werden. 

Aber: die kämpfende Staatsanwältin bleibt am Ball und legte ihrerseits ebenfalls Berufung ein. Perfide daran ist, dass das Schöffengericht auf den Millimeter genau ihrem Strafantrag folgte und sie eigentlich ganz genau das bekam was sie wollte. 

Damit hebelt sie ganz bewusst das Verschlechterungsverbot aus und erzeugt auf die Verteidigung weiter Druck da theoretisch die Lage für unseren Mandanten sich jetzt nämlich doch verschlechtern kann.

Ich überlegte lange was ich davon halten soll. Ich bin nun zu dem Entschluss gekommen, dass die Frau Staatsanwältin kämpft. Genau so wie wir Strafverteidiger um unsere Mandaten kämpfen, kämpft sie für ihre Vorstellung. 

Da es im gesamten Verfahren nie unfair wurde bin ich überzeugt, eine leidenschaftliche "Gegnerin" vor mir zu haben (getrieben von falschen Vorstellungen) und respektiere das. 

Der Kampf ist allerdings noch nicht vorbei. 

Wichtig für den Mandaten ist es, sich von einem Profi helfen zu lassen. Bei so einer "Gegnerin" wäre der Angeklagte mit einem 08/15 Rechtsanwalt der nur nebenbei Strafrecht macht verloren und auch verkauft.

Wenden Sie sich daher bei strafrechtlichen Problemen daher ausschließlich an Anwälte die sich auf Strafverteidigung spezialisiert haben. 

Ihr Harald Stehr 

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für Strafrecht  


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