Kampf um die Berufsunfähigkeitsrente: Erfolg vor dem OLG Frankfurt

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Das Bemühen um eine Berufsunfähigkeitsrente verlangt häufig einen langen Atem. Eine qualifizierte Vertretung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt für Versicherungsrecht ist unerlässlich. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht und für Versicherungsrecht Dr. Alexander T. Schäfer konnte einen solchen Kampf nunmehr zu Gunsten eines Versicherten entscheiden.

Beantragung von Leistungen in der BU-Versicherung

Der Kläger unterhielt bei der HDI-Gerling Lebensversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Als er aufgrund der Folgen eines Verkehrsunfalles berufsunfähig wurde und die Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente beantragte, begannen die Probleme. Nicht nur, dass der Versicherer die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit trotz zahlreicher ärztlicher Nachweise anzweifelte. Zusätzlich wurde dem Kläger auch noch vorgeworfen, er habe beim Abschluss der Versicherung unvollständige und falsche Angaben gemacht und dadurch seine vorvertraglichen Anzeigepflichten verletzt. Das Versicherungsunternehmen erklärte deshalb den Rücktritt vom Vertrag und zusätzlich die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.

Klage in erster Instanz vor dem Landgericht Frankfurt

Vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer reichte der Versicherte Klage beim Landgericht Frankfurt am Main ein und gewann in erster Instanz (2 – 23 O 27/13). Das Gericht war nach persönlicher Anhörung des Klägers zu dem Schluss gekommen, dass keinesfalls von einer grob fahrlässigen Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten – geschweige denn von einer arglistigen Täuschung – ausgegangen werden konnte. Darüber hinaus ergab ein gerichtliches Sachverständigengutachten, dass der Kläger als berufsunfähig im Sinne der Bedingungen des Versicherungsvertrages anzusehen war. Die HDI-Gerling wurde daher zur Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verurteilt.

Die Berufung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt

Damit wollte der Versicherer aber nicht zufriedengeben und ging in Berufung. Zwar richtete sich die Berufung nun nicht mehr gegen die Feststellung, dass Berufsunfähigkeit bestehen würde. Allerdings war der Versicherer immer noch der Ansicht, der Kläger habe ihn getäuscht und die Beendigung des Vertrages durch Rücktritt und Anfechtung sei zu Recht erfolgt.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verhandelte erneut und hörte den Kläger auch wieder an. Durch Urteil vom 09.11.2016 (7 U 11/15) wurde die Berufung der Versicherung zurückgewiesen. Die Begründung des Gerichts macht deutlich, dass die Pflicht zur Angaben von Vorerkrankungen und Behandlungen nicht schrankenlos besteht. So müssen keine Gesundheitsbeeinträchtigungen angegeben werden, die offenkundig belanglos sind und alsbald vergehen. So sah es das Gericht auch im Hinblick auf die psychischen Beschwerden des Klägers. Diese waren nämlich allein durch berufliche Probleme – konkret den drohenden Verlust seines Arbeitsplatzes – verursacht worden. Der Kläger befand sich deshalb nur kurzfristig in Behandlung und auch nur solange, wie die Kündigung drohte. Nachdem die beruflichen Ängste bereits nach wenigen Monaten nicht mehr bestanden, verschwanden auch die Belastungssymptome. Der Kläger brauchte diese daher beim späteren Abschluss der Versicherung nicht anzugeben, zumal die entwickelten Stresssymptome ohne weiteres nachvollziehbar waren. Das Gericht wertete die psychischen Probleme damit als reine Bagatellbeschwerden.

Genauso wenig musste der Kläger einen nur grenzwertig als krankhaft anzusehenden Bluthochdruck angeben. Weil sich dieser noch im Grenzbereich zu normalwertigen Befunden befand, stellte er keine anzeigepflichtige Erkrankung dar.

Auch ein erhöhter Blutfettwert (Cholesterin) musste nach Ansicht der Richter nicht angegeben werden. Dieser war nämlich mit dem Lebenswandel zu erklären und stellte aufgrund der einmaligen Erhöhung eine Lappalie dar, die durch eine einfache Änderung der Ernährungsgewohnheit wieder korrigiert werden konnte.

Anmerkung von Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer:

Der Fall zeigt exemplarisch zwei Dinge: Zum einen gibt es immer wieder Schwierigkeiten, wenn Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt werden. Insbesondere prüfen die Versicherer in diesem Fall nicht nur, ob überhaupt eine Berufsunfähigkeit vorliegt, sondern suchen auch nach anderen Gründen, um sich ihrer Zahlungspflicht zu ziehen. Zum anderen zeigt das Verfahren aber auch, dass sich ein Kampf vor Gericht durchaus lohnen kann. Problematisch ist dabei die lange Dauer eines solchen Prozesses, vor allem, wenn er über zwei Instanzen geführt werden muss. Es ist deshalb sehr wichtig, sich der möglichen Probleme von Anfang bewusst zu sein und idealerweise sich schon bei der Antragstellung anwaltlich beraten und vertreten zu lass


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