Kann man mit einem Anwalt eine höhere Abfindung erzielen?

  • 1 Minuten Lesezeit

Können Sie gut für Ihre Position eintreten? Haben Sie das Gefühl, dass Ihre Forderung „berechtigt“ und „gerecht“ ist? Haben Sie Erfahrungswerte für Abfindungshöhen? 

Sie können aus meiner Sicht die Verhandlungen selbst führen, wenn Sie verhandlungssicher sind und einschätzen können, ob die angebotene Abfindung angemessen ist. 

Als Orientierungswert findet sich immer der Hinweis auf ein halbes Monatsbrutto pro Beschäftigungsjahr. Ob diese Summe oder eine höhere Summe zu erzielen ist, hängt u.a. von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers und von den Chancen, einen Kündigungsschutzprozess zu gewinnen, ab. 

Je höher der Arbeitgeber sein Risiko einschätzt, eine Klage gegen die Kündigung möglicherweise zu verlieren, desto eher wird er in der Regel bereit sein, eine höhere Abfindung zu zahlen. 

Ich verhandele für Sie eine höhere Abfindung, wenn ich zu der Einschätzung komme, dass ich eine höhere Abfindung für Sie erzielen kann, die Rechtsanwaltskosten mit der höheren Abfindung abgedeckt sind und Sie am Ende auch mehr auf Ihrem Konto haben.

Inhalte einer Aufhebungsvereinbarung:

  • Einhaltung der gesetzlichen/arbeitsvertraglichen/tarifvertraglichen Kündigungsfrist wenn Sie nicht unmittelbar nach Ende des Arbeitsverhältnisses eine neues Beschäftigungsverhältnis/Arbeitsverhältnis einen neuen Job beginnen.

Optional:

  • Freistellung unter Fortzahlung der arbeitsvertraglichen Vergütung unter Anrechnung von Urlaubs.- und ggf. bestehenden Freizeitausgleichsansprüchen
  • Abfindungszahlung
  • gutes Zeugnis mit einer Leistungsbewertung der Schulnote 1 oder 2 entsprechend und einer entsprechenden Dankes-, Bedauerns- und Gute-Wünsche-Formel
  • Sprinterklausel, d.h. das Arbeitsverhältnis kann durch Sie vor Ablauf der Kündigungsfrist beendet werden, wenn Sie eine neue Beschäftigung gefunden haben und dann zahlt der Arbeitgeber die ersparten Gehälter als zusätzliche Abfindung
  • Coaching/Outplacement
  • Rückgabe von Firmeneigentum
Foto(s): kanzlei@baerbelhirsch.de

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Beiträge zum Thema