Kann meine Domain geschützt werden? Anwalt für Domainrecht

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1. Schutzfähigkeit einer Domain

Eine eigenen, gesonderten Schutz für Domains gibt es nicht, aber eine Domain kann – je nach den genauen Umständen – z. B. als Marke oder Unternehmenskennzeichen oder aus namensrechtlichen Aspekten Schutz genießen.

a) Schutzfähigkeit als Marke

Ist der Wortbestandteil der Domain eigenständig als Wortmarke geschützt, gilt dieser Schutz auch für die Domain, soweit unter dieser Domain dieselben Produkte und/oder Dienstleistungen vertrieben oder beworben werden, für welche die Marke eingetragen ist. Ist der Wortbestandteil der Domain lediglich als Teil einer Wort-/Bildmarke geschützt, kommt es darauf an, ob auch der Wortbestandteil an sich schutzfähig und unterscheidungsfähig ist. Handelt es sich bei dem Wortbestandteil um eine rein beschreibende Angabe, ist von einer separaten Schutzfähigkeit nicht auszugehen.

b) Schutzfähigkeit als Name

Besteht der Hauptbestandteil einer Domain aus einem Namen (z. B. www.max-mustermann.de), hat der Namensträger grundsätzlich ein Recht auf diese Domain. Gemäß einer BGH-Entscheidung (Urteil vom 24.03.2016, Az. I ZR 185/14) sei es zulässig, wenn ein Nichtnamensträger eine Namensdomain angemeldet habe, wenn er diese treuhänderisch für einen Namensträger halte. Anderenfalls könne ein Namensträger die Domain im Wege eines Dispute-Eintrags bei der DENIC beanspruchen. Bei mehreren Namensträgern gilt das „first come, first serve“-Prinzip, welches grundsätzlich für Domainanmeldungen gilt.

c) Sonstige Schutzfähigkeit

Die Schutzfähigkeit einer Domain kann sich auch aus weiteren Rechten, z. B. dem Wettbewerbsrecht oder Urheberrecht, ergeben. Es kommt dabei immer auf den Einzelfall und die Art der Nutzung an.

2. Benötigen Sie rechtliche Beratung im Domainrecht?

Wird Ihnen eine Ihnen gehörende Domain abspenstig gemacht oder sind Sie der Ansicht, dass Sie bessere Rechte an einer Ihnen (noch) nicht gehörenden Domain haben? Dann kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir sind bundesweit tätig. Dabei sind die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung für Sie kostenlos. Alle unsere Rechtsanwälte sind ausnahmslos Fachanwälte.

3. Warum unsere Kanzlei?

Das Marken- und auch das Wettbewerbs- und Urheberrecht gehören in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und haben mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Darüber hinaus melden wir z. B. Ihre Marken an oder prüfen Ihren Internetauftritt. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtsschutz / IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin

Katrin Reinhardt

Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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