Kapitalanlagerecht: ThomasLloyd-Gruppe - Gerichtsurteile bestätigen den Auszahlungsanspruch

  • 1 Minuten Lesezeit


Bei der ThomasLloyd-Gruppe sind zahlreiche Gerichtsverfahren wegen der Auszahlung von Ansprüchen aus Genussrechten und der Rückzahlung von Einlagen anhängig. Der BGH hat geurteilt, dass qualifizierte Rangrücktrittsklauseln gegen das Transparenzgebot verstoßen und unwirksam sind. Anleger in nachrangige Namens-Teilschuldverschreibungen der ThomasLloyd-Gruppe sollten juristische Beratung suchen, um potenzielle Schadensersatzansprüche wegen Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzungen zu prüfen.

Ob der einzelne Anleger solche Ansprüche erfolgreich verfolgen kann bedarf einer Prüfung des Einzelfalls.

Die KSR Rechtsanwaltskanzlei, spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht, bietet individuelle Beratung in allen Aspekten der Vermögensanlage, einschließlich der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und dem Umgang mit Anlagebetrug sowie Schneeballsystemen. 

Die vermehrt auftretenden Fälle des Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets - von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen bilden ebenso unseren Kerntätigkeitsbereich ab.

Die schnelle Bearbeitung der Anliegen unserer Mandanten und die gleichzeitige sorgfältige Erfassung der Problemstellung und die Erarbeitung praktikabler Lösungen auf höchstem Niveau stellen für uns kein Widerspruch dar.

Unsere langjährige Praxiserfahrung und Spezialisierung auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts versetzt uns in die Lage Problemstellungen schnell zu erfassen, praxisnahe Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen, um die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten optimal zu vertreten und deren Ansprüche durchzusetzen bzw. abzuwehren.

Anlegern, die in nachrangige Namens-Teilschuldverschreibungen der ThomasLloyd-Gruppe investiert haben, wird empfohlen, fachanwaltliche Beratung im Bank- und Kapitalmarktrecht zu suchen, um mögliche Schadensersatzansprüche aufgrund von Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzungen zu prüfen. 

Unsere spezialisierte Anwälte geben Ihnen gerne eine Ersteinschätzung zu ihrem Fall.

KSR Rechtsanwaltskanzlei
Main Donau Park
Gutenstetter Str. 2
3. Stock
90449 Nürnberg
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 08:30 - 17:30 Uhr

Fr.: 08:00 - 16:30 Uhr

Termine nach Vereinbarung

Telefon: 0911/760 731 10
Fax: 0911/760 731 120
E-Mail: info@ksr-law.de

Foto(s): siegfried reulein


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Siegfried Reulein

Beiträge zum Thema