Kein Lohn, ständige Überstunden, Urlaub gestrichen/nicht genehmigt?

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Keinen Lohn erhalten? Ständige Überstunden? Urlaub gestrichen oder nicht genehmigt? Änderung in der Abteilung, Versetzung neuer Arbeitsbereich?

In einem Arbeitsverhältnis treten viele Fragen auf. Im besten Fall läuft alles gut und richtig, manchmal gibt es aber Zweifel bzw. Rechtsverstöße und zwar auf beiden Seiten. Wenn sich Schwierigkeiten im Betrieb anbahnen, Ihnen Gehaltsansprüche vorenthalten werden, Überstunden angeordnet oder Kurzarbeit beschlossen wird, stellen sich Fragen.

Das gleiche gilt nach dem Erhalt einer Abmahnung, beispielsweise wegen Arbeitsverweigerung oder sonstigen Vorkommnissen, die im Einzelfall auf Richtigkeit und Rechtfertigung einer Abmahnung überprüft werden sollten. Warum? Weil es um Ihr Recht geht und sehr viel Zeit am Arbeitsplatz verbracht wird. Außerdem sichert das Arbeitseinkommen im Regelfall auch den Lebensunterhalt.

Nicht alles, was im täglichen Arbeitsprozess geschieht oder in Verträgen steht ist auch rechtens und im Ernstfall durchsetzbar. Es gibt Schutzgesetze für Arbeitnehmer, z. B. das Arbeitszeitgesetz, das Berufsausbildungsgesetz, Mutterschutzgesetz, Pflegegesetz aber auch das Mindestlohngesetz und viele nicht schriftlich dokumentierte Grundsätze, die im Arbeitsverhältnis Anwendung finden.

Es stellen sich allgemeine Fragen, wie die Reichweite des Direktionsrechts bei Versetzungen oder Zuteilung anderer Arbeitsgebiete, der Rechtfertigung von Abmahnungen und Kündigungen nach dem Kündigungsschutzgesetz aber auch sonstige Schutzvorschriften und Grundsätze. 

Insbesondere gilt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, wonach jede Kündigung außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes, das in der Regel erst ab 6 Monaten Betriebszugehörigkeit und einer Beschäftigung von mindestens 5 Arbeitnehmern anwendbar ist, zu überprüfen ist.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten, müssen Sie innerhalb von 3 Wochen Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben, andernfalls hat die Kündigung jedenfalls in den allermeisten Fällen Bestand, auch wenn sie nicht rechtmäßig ist. 

Der Vorteil des arbeitsgerichtlichen Verfahrens besteht darin, dass die Arbeitsgerichte sehr zügig einen sogenannten Gütetermin anberaumen, in dem die Parteien unter Vermittlung des Gerichts zu einer zügigen vergleichsweisen Regelung angehalten werden. In diesem Zuge werden dann oft Abfindungen ausgehandelt, die je nach Sach- und Rechtslage bei Zustimmung beider Parteien vereinbart werden.

Der Vorteil einer Abfindung im Fall einer betriebsbedingten Kündigung ist die Sozialabgabenfreiheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, zu beachten sind aber die Möglichkeiten der Verhängung einer Sperrzeit bei anschließender Arbeitslosigkeit und sonstiger sozialversicherungsrechtlicher Fragen.

Das sogenannte Direktionsrecht grenzt das Anordnungsrecht Ihres Arbeitgebers betreffend dem zugewiesenen Arbeitsgebiet und der Abteilung ein, dies richtet sich grundsätzlich nach der arbeitsvertraglichen Vereinbarung. Überstunden dürfen bei Bedarf ausnahmsweise angeordnet werden und Urlaubswünsche der Mitarbeiter sind grundsätzlich zu berücksichtigen.

Am Ende eines Arbeitsverhältnisses sollte ein ordentliches und qualifiziertes Arbeitszeugnis stehen, da das Leben ja auch weiter geht und die Bleibezeit beim gleichen Arbeitgeber zunehmend abnimmt.

Da bei anwaltlichen Vertretungen sowohl außergerichtlicher als auch gerichtlicher Art kein Erstattungsanspruch von Rechtsanwaltskosten auch bei Rechtsverstößen der Gegenseite besteht, empfehlen wir sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern den Abschluss einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung. 

Die Kosten einer umfassenden Erstberatung sind überschaubar (in der Regel 190,00 € plus 19 % MWSt.) und schaffen zumindest Klarheit.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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