Kein Recht auf eine Zigarettenpause für Beschäftigte der Stadt Köln!

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Den Beschäftigten der Stadt Köln wurde ein Anspruch auf einen Raucherraum und eine zusätzliche Zigarettenpause versagt. Damit bestätigten jetzt am 8. April 2010 Münsteraner Richter die Entscheidung des OVG Köln Az:1 A 812/08 vom Februar 2008.

Eine Raucherpause ist keine zulässige Arbeitsunterbrechung wie zum Beispiel der Gang zur Toilette, dies sei ein normales menschliches Bedürfnis. Das Verbot einer zusätzlichen Zigarettenpause sei keineswegs einseitig raucherunfreundlich, wie das Gericht ausdrücklich betonte, sondern vielmehr eine Frage der Gleichbehandlung von Raucher und Nichtraucher, denn es werde ja auch von einem Nichtraucher verlangt während der Arbeitszeit im Büro anwesend zu sein. Außerdem bleibt das Rauchen ja während der regulären Pausenzeiten von dem Verbot unberührt.


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