Kenntnis des Trennungszeitpunktes bei Scheidung wichtig

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Es ist bekannt, dass man 1 Jahr getrennt leben muss, bevor man den Scheidungsantrag stellen kann. Es sei denn es liegen schwerwiegende Gründe vor, die eine Härtefallscheidung begründen könnten.

Bei einer normalen Scheidung, also nach einem Jahr der Trennung, und bei der Anhörung vor Gericht ist es wichtig, dass auch beiden Ehepartnern der Trennungszeitpunkt bekannt ist.

In einem von mir behandelten Fall war der Trennungswillen der Ehefrau, diese trennte sich im April 2014 von ihrem Ehemann, dem Ehemann nicht bekannt geworden. Die Besonderheit in meinem Fall war auch, dass die Ehepartner nicht zusammen wohnten. Dies ist jedoch nicht weiter relevant.

Dem Ehemann wurde der Trennungswille der Ehefrau erst viel später im Juni 2015 aufgrund eines Schreibens der Ehefrau bekannt, dass diese sich schon im April des Vorjahres von ihm „trennte“.

Die Ehefrau stellte sodann nach dem Ablauf des (angeblichen) Trennungsjahrs den Scheidungsantrag und gab hierbei den Trennungszeitpunkt mit April 2014 an.

Im Rahmen der Anhörung zu den Scheidungsformalien wurde der Ehemann gefragt, wann er genau von dem Trennungswillen und der Trennung von seiner Frau Kenntnis erlangt hat.

Nachdem der Ehemann versicherte, dass ihm erst im Juni 2015 der Trennungswille seiner Ehefrau bekannt geworden war, hat der Richter entsprechend dieser Aussage den Beginn des Trennungsjahres auch (erst) auf den Juni 2015 gesetzt, so dass die Ehe der Parteien noch nicht geschieden werden konnte, da das Trennungsjahr noch nicht vorbei war.

Fazit hieraus ist, dass ein Ehepartner, der die Trennung und (spätere) Scheidung möchte, seinen Trennungswillen klar und deutlich dem anderen zum Ausdruck bringen muss und der andere Ehepartner dies auch zur Kenntnis nimmt.

Nur so können Fragen und Probleme bei der Bestimmung des genauen Trennungszeitpunktes vermieden werden und somit auch das Scheidungsbegehren des einen Ehepartners ohne etwaige weitere Verzögerung, etwa durch Hinzuwarten des Ablaufes des noch nicht 1 Jahr dauernden Trennungsjahres, verhandelt und die Scheidung durchgeführt werden.


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