KG Berlin: Widerrufsbelehrungen der DKB aus 2011 wegen fehlender Hausanschrift unwirksam

  • 1 Minuten Lesezeit

Das Kammergericht Berlin hat mit Urteil vom 04.03.2019 (8 U 74/17) über den Widerruf eines Immobilienkredites geurteilt und festgestellt, dass Verträge, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden, die Hausanschrift der Bank in der Widerrufsbelehrung wiedergeben müssen. Andernfalls beginnt die Widerrufsfrist nicht. Im konkreten Fall wurde die DKB wegen des wirksamen Widerrufs zur Zahlung von EUR 23.280,55 verurteilt.

Sachverhalt

Die Verbraucher schlossen im Juli 2011 zwei Darlehensverträge bei der DKB zur Finanzierung einer Immobilie ab. Bei einem Darlehen handelte es sich um ein KfW-Kredit. Im November 2015 erklärten sie den Widerruf und verlangten die Rückabwicklung der Verträge.

Gerichtliches Verfahren

Nachdem die Bank dem nicht nachkommen wollte, erhoben die Verbraucher Klage auf Zahlung von EUR 26.329,55. Das Landgericht gab der Klage in Höhe eines Betrages EUR 23.280,55 statt.

Gegen das Urteil legte die Bank Berufung ein, sofern sie zur Zahlung von EUR 10.814,33 verurteilt wurde. Den weiter ausgeurteilten Betrag von EUR 12.466,22 akzeptierte die Bank.

Entscheidung des KG

Das Kammergericht hat die Berufung der Bank zurückgewiesen. Der Widerruf der Verbraucher war wirksam und führte zu den vom Landgericht ausgeurteilten Zahlungsansprüchen der Verbraucher.

Die DKB hatte die Kunden nicht wirksam über ihr Widerrufsrecht belehrt, weil in dem Vertrag aus dem Jahr 2011 die Angabe der Hausanschrift fehlte. Die DKB hatte nur ein Postfach angegeben. Dies genügt jedenfalls bei neuen Verträgen, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden, nicht.

Bedeutung für andere Kunden

Das Urteil können sich auch andere Kunden zunutze machen und ihre Kreditverträge noch widerrufen. Das Widerrufsrecht bei Verträgen, die zwischen Juni 2010 und März 2016 geschlossen wurden, besteht bei einem Belehrungsfehler grundsätzlich ewig. Mit dem Widerruf kann eine Vorfälligkeitsentschädigung umgangen und eine Verzinsung der erbrachten Zahlungen verlangt werden.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt David Stader

Beiträge zum Thema