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KGAL SeaClass 6 - tief in der Krise

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Der einst als krisensicheres und renditestarkes Finanzprodukt verkaufte Schiffsfonds KGAL MS SeaClass 6 steuert sehr unruhigen Zeiten entgegen, an deren Ende die Insolvenz der Fondsgesellschaft und für den einzelnen Anleger der Totalverlust seiner Investition stehen könnte. Dabei wurden die Anleger auch schon in der Vergangenheit nicht gerade von schlechten Nachrichten verschont. So kam bereits vor einigen Jahren die Auskehrung der prospektierten Ausschüttungen ins Stocken, da andere Verbindlichkeiten des Fonds vorrangig zu bedienen waren. Im Dezember 2012 teilte das Fondsmanagement den Investoren mit, dass sämtliche Restrukturierungsversuche gescheitert seien und der Fonds spätestens im Juli 2013 nicht mehr in der Lage sein werde, seine Verbindlichkeiten zu erfüllen.

Von Beginn an konnten die Prognosen des Fondsmanagements nicht erreicht werden. So wurden vom Fonds, der in zwei jeweils 2003 vom Stapel gelaufene „Produkttanker" der Größenklasse Handysize investierte, von den bis Ende 2012 prospektierten 14,3 Millionen EURO tatsächlich nur 3,2 Millionen EURO an die Investoren ausgeschüttet. Das ist mehr als 77 % unter dem Soll. Insgesamt wurden Ausschüttungen von 230,9 % prognostiziert und das in einem so sensiblen und von wirtschaftlichen Entwicklungen sehr beeinflussbaren Markt wie dem internationalen Schiffsfrachtverkehr. Bereits aus diesem Grunde verbieten sich in Wahrheit solche als belastbar dargestellte langfristige Prognosen und die Empfehlung einer solchen Kapitalanlage an private Investoren, deren vorrangigstes Ziel der Kapitalerhalt ist.

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind Anlageberater verpflichtet, dem Anleger ein vollständiges und realistisches Bild über die jeweilige Kapitalanlage zu vermitteln. Das ist vorliegend in vielen uns bekannten Fällen nicht geschehen. Immer wieder mussten wir aus dem Mandantenkreis vernehmen, dass der Fonds den Investoren fälschlicherweise als bestens geeignet für die Bildung einer langfristigen Altersvorsorge vorgestellt wurde. Dabei wurde versäumt über die tatsächlich bestehenden Risiken aufzuklären. Schiffsfonds sind als Unternehmensbeteiligungen mit einem Insolvenzrisiko, Totalverlustrisiko sowie gesellschaftsrechtlichen Haftungsrisiken behaftet und für konservativ orientierte Anleger ungeeignet.

Sofern eine Bank beraten hat, kann sich ein Schadensersatzanspruch auch alleine schon dadurch ergeben, dass der Anleger nicht darüber aufgeklärt wurde, dass und in welcher Höhe diese für die Vermittlung eine Provision von der Fondsgesellschaft Rückvergütungen (sog. „Kick Backs") erhalten hat.

Anleger, die nicht ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt wurden, müssen das alles nicht einfach hinnehmen. Sie haben die Möglichkeit Schadensersatz zu fordern und auf diesem Wege ihre Investition rückgängig zu machen. Weiter sind Anlageberater und Banken bei Feststellung eine Pflichtverletzung auch verpflichtet, den Anleger von sämtlichen Zahlungs- und Nachhaftungsansprüchen gegenüber der Fondsgesellschaft und Finanzbehörden freizustellen.   

Anleger, die sich durch ihren Anlageberater oder ihre Bank falsch beraten fühlen, können sich gerne an unsere Kanzlei wenden.

SH Rechtsanwälte ist eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei. Das Team aus Rechtsanwälten und Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt bereits bundesweit zahlreiche geschädigte Schiffsfonds-Investoren.

Gerne beraten wir auch Sie über den Stand Ihrer Rechtsposition. Wir fertigen mit Ihnen ausführliche Bestandsanalysen an und erarbeiten mit Ihnen die für Ihren Einzelfall erforderliche Strategie zur Wahrung Ihrer Rechtsposition und damit zur Sicherung Ihres Kapitals.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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