Kinderbetreuung in Ex-Bordell erlaubt

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Eine ehemalige Bordellbetreiberin hat das Bordell geschlossen. Hier gingen früher die Freier ein und aus. Heute hat sie im Bordell ein großes Spielzimmer eingerichtet. Sie hat Wickeltische hingestellt, einen Platz zum Toben geschaffen, alles kindgerecht eingerichtet. In diesen Räumen, in denen noch vor etwas über einem Jahr ein privates Freudenhaus von ihr betrieben wurde, will sie nun eine Kinderbetreuung einrichten.

Die Stadtverwaltung ist dagegen. Die Stadtverwaltung weigerte sich hartnäckig, die Genehmigung für die Tagesstätte zu erteilen. Die Ex-Bordellbesitzerin klagte.

Am 08.01.2016 stellte das zuständige Verwaltungsgericht in Minden klar: Die Kinder können kommen!

Die Sorge, die frühere Nutzung könne den Kleinen schaden, bezeichnete der Richter als nicht nachvollziehbar. „Das sind Erwachsenengedanken. Dem Kind, das dort spielt, ist es doch egal, was da früher war.“

Die Stadt sieht aber eine Gefahr für die Kinder durch den Ruf des Gebäudes. Die Verwaltung hat argumentiert, der Ruf des Gebäudes und seine Vergangenheit könnten den Kindern „einen Stempel aufsetzen“. Außerdem könnten alte Interneteinträge ehemalige Freier anlocken, die plötzlich vor der Tür stünden und schlimmstenfalls zudringlich würden. Tatsächlich ist es so: Wer im Internet nach der Adresse der geplanten Kinderbetreuung sucht, stößt neben vielen Links auch auf die Spuren der früheren Internetnutzung. Dort preist eine Prostituierte mit dem Namen „Heidi“ auf einschlägigen Seiten in dem Haus „heiße Sachen“ und ein üppiges Dekolleté an.

Auf einer weiteren Seite kann man den Eintrag finden, dass es in dem Freudenhaus diskret zugehe, immer „heimisch“ sei und das bereits seit 25 Jahren.

Die Ex-Bordellbetreiberin ließ vor Gericht vortragen, dass diese Zeiten vorbei seien. Im Herbst 2014 sei das Gewerbe abgemeldet worden, die einstige Bordellbetreiberin wolle einen Neuanfang wagen. Sie hat einen Kurs als Tagesmutter gemacht, hat Kinder zunächst in deren Elternhäusern betreut. Dann wollte sie auch den Neuanfang für ihr ehemaliges Bordell. Sie begann mit Renovierungsarbeiten und stellte den entsprechenden Antrag.

Dann kam die Ernüchterung: Auch aus Misstrauen, unter dem Dach könne der Prostitutionsbetrieb weitergehen, lehnte die Stadt den Antrag ab. Es gehe dabei nicht um die persönliche Eignung der ehemaligen Bordelbetreiberin als Tagesmutter: „Ihre Qualifikation ist unstrittig.“ Das bestätigt die Vertreterin der Stadt vor Gericht. Allein die Örtlichkeit verursachte Ängste bei der Verwaltung. Wenn man die Einrichtung als Kindertagesstätte kennzeichne, könnte das weit über die Stadt hinaus bekannte Bordell sogar Pädophile anlocken, so war die Befürchtung.

Dieser Argumentation folgten die Richter nicht: Trotz der verruchten Internet-Werbung führten die dort ausgewiesenen Telefonnummern schon lange ins Leere. „Dass dort ein Freier auftaucht, halten wir für ausgeschlossen.“

In dem Gewerbe sei eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme üblich.

Das Gericht gab sogar den Vorschlag, dass Schilder und Spielgeräte im Garten aufgebaut werden könnten. Das würde dann eindeutig klarmachen: „Hier werden Kinder betreut, keine Männer mehr!“.


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