Klage auf Schadensersatz wegen Kind mit Down-Syndrom zurückgewiesen

  • 1 Minuten Lesezeit

Der vorsitzende Richter des OLG München erklärte den Eltern: „Es tut mir leid für Sie“. Er verstehe gut, dass sie von der Behinderung hätten wissen wollen. Es gehe um ein schweres Schicksal. Aber: „Sie werden bei uns nicht gewinnen, so wenig wie vor dem Landgericht“.

Was war geschehen?

Eine Frauenärztin hatte das Down-Syndrom und einen Herzfehler in der Schwangerschaft nicht erkannt. Das Elternpaar hatte von der Frauenärztin Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangt.

Der beklagten Medizinerin sei aber kein Vorwurf zu machen. Ein Sachverständiger hatte dem Gericht dargelegt, dass das im Ultraschall vor der Geburt sichtbar, womöglich geringfügig verkürzte Nasenbein kein signifikanter Hinweis auf eine Trisomie 21 gewesen sei. Deshalb sei es gerechtfertigt gewesen, dass die Frauenärztin dieses Detail gar nicht mit der werdenden Mutter besprochen habe, um diese nicht unnötig in Sorge zu stürzen. Weitere Parameter, wie die Länge des Oberschenkelknochens, hätten keinerlei Auffälligkeiten ergeben. Auch der Herzfehler des Mädchens hätte zwar evtl. festgestellt werden können, aber nicht festgestellt werden müssen. Nur in 40-50 % der Fälle würden Herzfehler schon während der Schwangerschaft erkannt.

Die Eltern, die bereits drei Kinder hatten, argumentierten, sie hätten die Schwangerschaft abbrechen lassen, wenn sie von der Behinderung gewusst hätten. Die Mutter war damals 28 Jahre alt und 2009 selbst an MS erkrankt. Als sie 2010 wieder schwanger war, wollte sie mit den Ärzten mögliche Risiken für das Ungeborene durch die Medikamente abklären, die sie wegen ihrer MS Erkrankung nehmen musste. Ein behindertes Kind schien die Grenzen der Belastbarkeit zu überschreiten, sagen die Eltern heute – auch wenn die kleine Jasmine heute das geliebte Nesthäkchen der Familie sei.

Revision ist nicht zugelassen worden, ob die Eltern die Nichtzulassungsbeschwerde einlegen ist derzeit noch offen.

Haben Sie Arzthaftungsprobleme? Wir helfen Ihnen!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwaltskanzlei Sabine Hermann

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten