Klage der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG wegen Urheberrechtsverletzung

  • 2 Minuten Lesezeit

Wir berichten über eine weitere Klage des Medienkonzerns Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG, vertreten durch die Rechtsanwälte von JBB aus Berlin: Die Klägerin wirft dem Beklagten eine Verletzung ihrer Urheberrechte vor. Wir haben über Klagen der Sky Deutschland bereits an dieser Stelle berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/urheberrecht-obsiegendes-urteil-gegen-sky-deutschland_066234.html

Welche Vorwürfe lässt die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG in der unserer Kanzlei vorliegenden Klage erheben?

Der zuständige Rechtsvertreter von JBB rügt in dem Schreiben eine Verletzung einer von seiner Mandantin ausgestrahlten Fußball-Fernsehsendung. Bei der Übertragung handele es sich um ein Filmwerk im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG.

Dem Beklagten, Betreiber des Vereinsheims einer Fußballmannschaft, wird vorgeworfen, in den Räumlichkeiten des Vereinsheims ohne eine entsprechende Lizenz eine Fußballsendung von Sky Deutschland ausgestrahlt zu haben. 

Durch diese Ausstrahlung verletze der Beklagte das ausschließliche Nutzungsrecht zur öffentlichen Wiedergabe und Zugänglichmachung der Urheberin aus §§ 15 Abs. 2 Nr. 5, 22 UrhG.

Was fordern die JBB Rechtsanwälte für ihre Mandantin?

Die Forderungen des Rechtsvertreters von Sky Deutschland lauten wie folgt:

  • Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung unter Androhung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 EUR
  • Schadensersatzzahlungen aus Lizenzanalogie und Bereicherungsrecht
  • Aufwendungsersatz für die entstandenen Rechtsverfolgungskosten

Was lässt sich aus der aktuellen Klage folgern?

Haben Sie als Lokalbetreiber eine Abmahnung eines Anbieters von Fernsehprogrammen wie der Sky Deutschland GmbH & Co. KG erhalten, die den Vorwurf der Verletzung von Urheberrechten enthält, sollten Sie sehr sorgfältig überlegen, wie Sie hierauf reagieren.

Selbstverständlich sollten die Klagen – und bestenfalls bereits vorab die Abmahnungen – ernst genommen und keinesfalls ignoriert werden. Auf der anderen Seite sind keinesfalls alle Abmahnungen von Sky Deutschland berechtigt, wie auch die Erfahrung gezeigt hat.

Bereits im Zeitpunkt des Erhalts der Abmahnung sollte man sich aufgrund möglicher rechtlicher Unsicherheiten unmittelbar um eine Beratung durch einen Fachmann in dem betreffenden Rechtsgebiet kümmern. Ein im Gebiet des Urheberrechts spezialisierter Rechtsanwalt kann die Vorwürfe prüfen und Sie zur Rechtslage, den Möglichkeiten, Chancen und Risiken umfassend und nachvollziehbar beraten und Sie in dem Streit unterstützen.

Dr. Wallscheid & Drouven | kostenlose telefonische Ersteinschätzung durch Rechtsanwälte und Fachanwälte

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren und in tausenden von Fällen in urheberrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht verfüge ich über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen. 

Gerne können Sie mich anrufen, um eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung zu Ihrer Angelegenheit zu erhalten. Sie können mir vorab auch – ebenfalls für Sie unverbindlich – die Abmahnung/einstweilige Verfügung/Klage oder Fragestellung via E-Mail oder Telefax zusenden: Sofern Sie Ihre Rufnummer mit angeben, werde ich mich gerne bei Ihnen zurückmelden.

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