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Klage des FC St. Pauli von 1910 e. V. vor dem Amtsgericht Paderborn

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Der Fußballverein „FC St. Pauli von 1910 e. V.“ hat kürzlich vor dem Amtsgericht Paderborn gegen einen unserer Mandanten Klage erhoben. Die Klage wurde von den St.-Pauli-Anwälten, der Kanzlei Schütz RA im Auftrag des Fußballclubs erhoben. Klagegegenstand ist eine angeblich angefallene und von unserem Mandanten nicht gezahlte Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 €. 

Zum Sachverhalt: Unser Mandant soll laut Klageschrift online Tickets beim Fußballclub St. Pauli zu diversen Spielen erworben haben. Beim jeweiligen Kauf der Karten habe er die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des St. Pauli akzeptiert. 

In diesen ATGB befände sich eine Klausel, wonach der private Weiterverkauf von Tickets online oder offline unzulässig, bzw. nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen zulässig sei. Hiergegen soll unser Mandant verstoßen haben. 

Insgesamt soll er mehrere Karten unter anderem auf viagogo zum Kauf angeboten oder auch tatsächlich verkauft haben. Dadurch habe er gegen die ATGB verstoßen, weshalb gemäß einer anderen Klausel in den ATGB eine Vertragsstrafe an St. Pauli zu zahlen sei. 

Unser Mandant sei deshalb außergerichtlich von der Kanzlei Schütz RA bereits angeschrieben worden und zur Zahlung einer Vertragsstrafe i. H. v. 1.500,00 € aufgefordert worden.

Allerdings habe unser Mandant, den wir zum damaligen Zeitpunkt noch nicht vertreten haben, keine Zahlung auf dieses außergerichtliche Schreiben hin geleistet. Nun klagt der Fußballclub die Zahlung einer Vertragsstrafe ein und erhöhte diese auf 2.500,00 €. 

Klageschrift im Briefkasten – was tun?

Wenn Ihnen eine Klageschrift zugestellt wurde, erfolgte dies sehr wahrscheinlich in einem gelben Briefumschlag, auf dem der Postbote außen das Datum der Zustellung handschriftlich eingetragen hat. Von diesem Zeitpunkt an gilt nun eine Frist, innerhalb derer Sie aktiv werden müssen! Tun Sie das nicht, kann gegen Sie ein Versäumnisurteil erlassen werden. Dann müssten Sie – ohne sich je geäußert zu haben – die Gerichtskosten sowie dasjenige, was der Kläger von Ihnen fordert, zahlen. 

Insofern ist es von außerordentlicher Wichtigkeit, dass Sie eine zugestellte Klageschrift auf keinen Fall ignorieren! 

Wenden Sie sich stattdessen unverzüglich, am besten noch am Tag der Zustellung, an einen spezialisierten Rechtsanwalt. Der gesamte Fall muss eingängig überprüft werden und eine Verteidigungsstrategie ausgearbeitet werden. Im konkreten Fall sollte folgendes beachtet werden:

Zunächst erscheint es fraglich, ob die verwendete Klausel, wonach ein Verkauf über nicht autorisierte Verkaufsplattformen verboten ist, einer gerichtlichen Auseinandersetzung Stand hält. 

In einem weiteren Schritt muss im Einzelfall überprüft werden, ob die zugrunde gelegten ATGB wirksam gegenüber dem Adressaten der Abmahnung vereinbart worden sind, d. h. zwischen dem Adressaten und dem Verein ein Vertragsverhältnis besteht. Andernfalls liefe die Klageforderung bereits ins Leere. Eine Überprüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist auf jeden Fall wichtig und dringend anzuraten. 

Wie wir Ihnen helfen können

Wir sind eine der führenden Kanzleien in der Bundesrepublik Deutschland, welche gegen sogenannte „Ticketabmahnungen“ bereits seit vielen Jahren verteidigt. 

Wir schauen mittlerweile auf eine erhebliche Erfahrung in diesem Bereich zurück und haben in den letzten Jahren gegen eine vierstellige Anzahl von Abmahnungen, ausgesprochen durch Fußballvereine, Sportveranstalter, Konzertveranstalter vertreten und verteidigt. Insofern sind wir auch bei Zustellung einer Klageschrift wegen eines vermeintlichen ATGB-Verstoßes der richtige und kompetente Ansprechpartner für Sie. 

Wir bieten Abgemahnten oder Beklagten eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Rufen Sie uns dazu an oder senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung oder Klageschrift. Kostentransparenz ist in unserer Kanzlei selbstverständlich. Im Rahmen eines ersten unverbindlichen Gesprächs erläutern wir Ihnen selbstverständlich auch, welche Kosten auf Sie zukommen werden. 

Für eine außergerichtliche Tätigkeit vereinbaren wir mit Ihnen einen fairen und transparenten Pauschalpreis. Im Falle des Vorliegens einer Rechtsschutzversicherung rechnen wir natürlich direkt mit dieser ab und übernehmen zudem die Kommunikation.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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