Rechtstipp vom 23.03.2012

Klage vor dem Arbeitsgericht wegen Urlaubsabgeltung bei Krankheit oder Erwerbsminderung

Arbeitnehmer die Ihren Urlaub wegen Erkrankung oder Erwerbsminderung nicht nehmen konnten, sollten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sofort schriftlich die Urlaubsabgeltung beantragen.

Weigert sich der Arbeitgeber, die Urlaubsabgeltung auszuzahlen, sollte Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden. Arbeitnehmer haben nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts sowie verschiedener Landesarbeitsgerichte Anspruch darauf, dass nach langandauernder Erkrankung oder Bezug einer Erwerbsminderungsrente der Urlaubsanspruch in Geld abgegolten wird. Das gilt unter Umständen nicht nur für den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von vier Wochen und den gesetzlichen Zusatzurlaub für Schwerbehinderte aus § 125 SGB IX, sondern auch für den tariflichen Urlaubsanspruch.

Denn nach gefestigter Rechtsprechung kann Urlaub nicht genommen werden, wenn der Arbeitnehmer krank ist. Nach der Rechtsprechung mehrerer Landesarbeitsgerichte gilt das gleiche für den Zeitraum des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente während des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

Achtung: Urlaubsabgeltungsansprüche unterliegen Ausschlussfristen und der Verjährung. Es sollte deshalb schnellstmöglich gehandelt werden.

Ich stehe Ihnen für weitere Fragen oder Ihre Vertretung gegenüber Ihrem (ehemaligen) Arbeitgeber gern zur Verfügung.


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