Körperschäden beim Verkehrsunfall

  • 1 Minuten Lesezeit

Wenn ein Verkehrsteilnehmer an der Gesundheit geschädigt wird, denkt man immer zuerst an das Schmerzensgeld. Aber der Verletzte kann noch weitere Ansprüche geltend machen. Hierzu zählen insbesondere Heilungskosten, Verdienstausfall und Erwerbsminderung. Diese Schäden werden häufig von den eigenen Versicherungen (Krankenkasse, Berufsunfallversicherung etc.) oder vom Arbeitgeber (Lohnfortzahlung) getragen. Der Ersatzanspruch geht in diesen Fällen jedoch auf diese Institutionen über, d.h. nur diese können derartige Schäden gegenüber dem Schädiger geltend machen.

Wenn Sie durch einen Verkehrsunfall körperliche Beeinträchtigungen erlitten haben, sollten Sie sofort einen Arzt konsultieren. Der Arzt Ihres Vertrauens wird Sie untersuchen. Er wird dann auch ein entsprechendes Gutachten über Art, Umfang und Schwere der erlittenen Verletzungen erstellen. In diesem Gutachten wird er auch gegebenenfalls Stellung zu eventuellen Dauerschäden nehmen. Mit dem Gutachten kann belegt werden, dass Sie die genannten Verletzungen durch den Unfall tatsächlich erlitten haben. Es wird in der Regel notwendig sein, den Arzt von seiner ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden, sodass die Versicherung des Unfallgegners gegebenenfalls bei dem Arzt ein weiteres Gutachten einholen kann.

Hilft auch dies nicht, kann und muss der Anwalt Klage erheben. Was viele nicht wissen: Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist zur Übernahme der Kosten für die anwaltliche Vertretung verpflichtet, wenn der Unfallgegner den Unfall verursacht hat (§§ 249; 286 BGB). Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung tritt ebenfalls ein.

Dr. Henning Karl Hartmann

Fachanwalt für Verkehrsrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann

Beiträge zum Thema