Konsequenzen eines Strafverfahrens

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Ein Strafverfahren mit anschließender Verurteilung birgt für den Verurteilten viele Nachteil. So muss der Verurteilte die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen. Die schwerwiegendste Nachteil ist jedoch der Eintrag der Strafe in das Bundeszentralregister.

Solch ein Eintrag hat nichts mit der Strafhöhe zu tun. Vorbestraft ist man sowohl mit einer hohen Freiheitsstrafe, aber auch schon bei einer Verurteilung zu nur 10 Tagessätzen.

Sie dürfen sich jedoch z.B. bei einem Einstellungsgespräch als "nicht vorbestraft" bezeichnen, wenn Sie zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wurden. In der Umgangssprache gilt man unterhalb dieser Grenze als nicht vorbestraft.

Dennoch kann auch eine Verurteilung zu nur 10 Tagessätzen Geldstrafe sehr unangenehm sein. So wird z.B. bei der Einreise in die USA nicht mehr gefragt, ob man vorbestraft sei. Die zu beantwortende Frage lautet nunmehr "Sind die bestraft?". Diese Frage wird man dann bejahen müssen und es bleibt einem die Einreise unter Umständen verweigert.

Bei einem Ermittlungsverfahren ist daher oberstes Ziel, eine Verhandlung zu verhindern und das Verfahren zu einer Einstellung zu bringen. Sollte gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sein, so nehmen Sie unbedingt die Hilfe eines Strafverteidigers in Anspruch!



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