Konto abgeräumt – Gericht verurteilt Postbank zur Kontoberichtigung

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Aktuell häufen sich die Fälle, in denen Kunden der Postbank darüber klagen, dass Unbefugte auf ihr Konto zugegriffen und dieses „abgeräumt“ haben. Die Anzahl betroffener Kunden hat gerade in den letzten Monaten um ein Vielfaches zugenommen, obwohl die Betroffenen weder Konto- und Zugangsdaten weitergegeben noch auf verdächtige Online- oder sonstige Kontaktversuche reagiert haben. Wie es zu den kriminellen Abverfügungen kommen konnte, können sich die Betroffenen nicht erklären, wobei sich die Postbank hierzu allerdings ausschweigt und auch in den zahlreichen vor Gericht anhängigen Verfahren keine Erklärung liefert.


So hat bspw. das Landgericht Bonn die Postbank bereits mit rechtskräftigem Urteil vom 02.02.2022 (2 O 147/21) dazu verurteilt, das bei ihr geführte Girokonto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem sich dieses ohne Belastung der nicht autorisierten Zahlungen i.H.v. 22.579,00 € zzgl. Zinsen befunden hätte. In seiner Begründung verweist das Landgericht Bonn u.a. darauf, dass der zugrunde liegende Geschehensablauf darauf hindeute, „dass Dritte sich Zugang zum Online-Banking der Klägerin verschafften und dieses durch Anlage eines eigenen BestSign-Verfahrens übernehmen konnten“. Demgegenüber habe es die Postbank „nicht vermocht, hinreichende Umstände für das Vorliegen einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung vorzutragen“.


Die Postbank hat gegen dieses Urteil zwar Berufung eingelegt, wobei das OLG Köln unter Hinweis darauf, dass in jüngerer Zeit häufig unbekannte Täter das von der Postbank genutzte Sicherheitssystem BestSign hacken oder umgehen konnten, der Berufung keine Erfolgsaussichten beigemessen hat, worauf die Postbank ihre Berufung sodann zurückgenommen hat.


Wir führen im Moment mehrere Verfahren gegen die Postbank wegen solcher Vorkommnisse bzw. nicht autorisierter Verfügungen, d.h. von Dritten vorgenommenen Überweisungen, wobei die Postbank vorgerichtlich jede Erstattung ablehnt, nach Klageerhebung aber wiederholt die entsprechenden Beträge den Klägerin unmittelbar erstattet hat, möglicherweise in dem Bestreben, weitere für sie nachteilige Urteile zu verhindern.


Betroffenen stehen wir jederzeit gern für eine Prüfung und unverbindliche Erstberatung zur Verfügung.


hünleinrechtsanwälte

Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht


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