Kontogebühren zurückfordern – Wann geht das?

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Bausparkassen gehen durchaus trickreich zu Werke und führen in ihren Verträgen immer wieder neue Zusatzgebühren ein – diese sind nicht immer mit dem Verbraucherschutz konform. Nun wurde die Bausparkasse Mainz durch die Verbraucherzentrale Brandenburg wegen einer unzulässigen Sondergebühr abgemahnt.

Die Verbraucherzentrale teilt mit, dass die Bausparkasse Mainz pauschal ein sogenanntes Serviceentgelt erhoben habe – dies hätte sie mit den Kunden allerdings ausdrücklich vereinbaren und eine Gegenleistung anbieten müssen.

Nach der Abmahnung hat sich die Bausparkasse offenbar verpflichtet, ihren Kunden Wahlmöglichkeiten einzuräumen. Altkunden haben laut Verbraucherschützern das Recht, unzulässig eingezogene Entgelte zurückzufordern.

Rechtsanwältin Natalie Jordan von der Wiesbadener Kanzlei Cäsar-Preller erklärt: „Prinzipiell müssen Unternehmen und Verbraucher Entgelte explizit miteinander vereinbaren, sobald diese über den Zins für ein Darlehen hinausgehen.“

Die Bausparkasse Mainz hatte ihren Kunden nach Angabe der Verbraucherschützer allerdings ein Serviceentgelt in Höhe von einem Prozent des gewährten Darlehens automatisch in Rechnung gestellt, die Kunden hatten demnach keinerlei Wahlmöglichkeiten.

Für den Kunden aus Brandenburg, dessen Vertrag die Verbraucherzentrale abgemahnt hatte, bedeutet dies: Er kann fast 1500 Euro von der Sparkasse zurückfordern.

Zahlreiche Bausparkassen haben in den letzten Jahren Entgelte durch die Hintertür einführt und diese als „Servicepauschale“ oder „Kontogebühr“ deklariert.

Rechtsanwältin Natalie Jordan von der Wiesbadener Kanzlei Cäsar-Preller betont: „Verbraucher haben ein Recht auf Widerspruch, wenn sie mit Entgelten nicht einverstanden sind. Dieses hat indes nur Bestand, wenn eine „Änderung der allgemeinen Bausparbedingungen“ angestrebt wird – etwa, wenn Verträge ohne Servicepauschale oder Kontogebühr geschlossen wurden, ebensolche jetzt aber erhoben werden sollen.“

Bausparkassen sind nicht berechtigt, Verträge wegen eines Widerspruchs von Kunden zu kündigen.


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