Kosmetikrecht - ein Überblick

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Das Kosmetikrecht ist ein komplexes juristisches Rahmenwerk, das die Herstellung, den Verkauf, die Kennzeichnung und den Gebrauch von kosmetischen Produkten regelt. Es besteht aus einer Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Richtlinien auf nationaler und internationaler Ebene. Ziel ist es, die Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit von Kosmetika sicherzustellen und die Interessen der Verbraucher zu schützen.

EU-Kosmetikverordnung

Eine Schlüsselvorschrift im Kosmetikrecht ist die EU-Kosmetikverordnung (EU-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009), die den Verkauf von Kosmetika in der Europäischen Union maßgeblich reguliert. Diese Verordnung setzt umfassende Sicherheitsstandards fest, definiert verbotene Inhaltsstoffe und fordert klare Kennzeichnungen für kosmetische Produkte. Sie gilt direkt in allen EU-Mitgliedstaaten und gewährleistet einheitliche Standards im gesamten Binnenmarkt.

Die EU-Kosmetikverordnung fordert, dass kosmetische Produkte sicher sein müssen, wenn sie unter normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen verwendet werden. Sie enthält eine Liste verbotener Inhaltsstoffe, einschließlich krebserregender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe (CMR-Stoffe), die in kosmetischen Produkten nicht enthalten sein dürfen. Zusätzlich müssen alle verwendeten Inhaltsstoffe klar und deutlich auf der Verpackung angegeben werden, um den Verbrauchern informierte Entscheidungen zu ermöglichen.

Einhaltung der Kennzeichnungspflichten ist ein entscheidender Aspekt des Kosmetikrechts, der sicherstellen soll, dass Verbraucher über alle relevanten Informationen zu einem Produkt verfügen.

Claims-Verordnung

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Kosmetikrechts ist die Claims-Verordnung (EU) Nr. 655/2013, die gemeinsame Kriterien für Werbeaussagen von kosmetischen Produkten festlegt. Diese Verordnung zielt darauf ab, irreführende oder falsche Werbeaussagen zu verhindern und Verbraucher vor irreführender Werbung zu schützen. Werbeaussagen für kosmetische Produkte müssen wissenschaftlich fundiert sein und dürfen nicht irreführend sein.

Verantwortliche Person

Nur kosmetische Produkte, für die eine juristische oder natürliche Person innerhalb der EU als "verantwortliche Person" benannt wurde, dürfen vermarktet werden. Die verantwortliche Person gewährleistet die Einhaltung der einschlägigen Verpflichtungen gemäß dieser Verordnung:

- Sicherheit- Notifizierung

- Herstellung nach Guter Herstellungspraxis

- Erstellung und Führung der Produktinformationsdatei und Sicherheitsbewertung

- Beschränkungen für CMR-Stoffe und verbotene Stoffe

- Meldung von Nanomaterialien

- Kennzeichnung und Werbeaussagen

- Meldung schwerwiegender unerwünschter Wirkungen

- Information der Öffentlichkeit über die Zusammensetzung und unerwünschte Wirkungen

Nationale Bestimmungen und Zollrecht

Neben den EU-Vorschriften gibt es auch nationale Gesetze und Verordnungen. Zudem stellen sich Fragen des Zollrechts im Zusammenhang mit dem Import von Kosmetikprodukten aus Drittstaaten.

Fazit

Die Einhaltung der Vorschriften des Kosmetikrechts ist für Hersteller, Importeure und Händler von kosmetischen Produkten von entscheidender Bedeutung. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Produkte den geltenden rechtlichen Anforderungen entsprechen und sicher für die Verbraucher sind. Bei Verstößen gegen das Kosmetikrecht können sowohl administrative als auch strafrechtliche Sanktionen verhängt werden. Daher ist es für Unternehmen im Kosmetiksektor wichtig, die geltenden Vorschriften genau zu kennen und sicherzustellen, dass ihre Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Rechtsanwalt Kosmetikrecht

Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M. berät im Zusammenhang mit dem Kosmetikrecht, zu zollrechtlichen Themen und zu allen Fragen des Handelsrechts.

Artikel auf shb-law.at



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