Kosten einer Abmahnung

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Kosten einer Abmahnung

Wenn Sie nach den Kosten einer Abmahnung fragen, dann müssen Sie diese zunächst kategorisch einordnen. Sind Verstöße gegen das Markenrecht, des  Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts oder auch des Persönlichkeitsrechts geben, ausgehend für den gegen Sie oder Ihr Unternehmen erhobenen Vorwurf? 

Es gibt manchmal auch gemischte Abmahnungsschreiben (z.B. Wettbewerbsrecht und Urheberrecht). Diese Abmahnungen sind aber eher selten, da sich die spätere Rechtsverfolgung bei unterschiedlichen Gerichten abspielt.

Abmahnung Markenrecht

Erfahrungsgemäß sind Abmahnungen aus dem Bereich des Markenrechts am teuersten. Maßgeblich ist stets der Angriffsfaktor, also Faktoren, die Einfluss auf den Verletzungsumfang haben.

Hier werden Gegenstandswerte von 50.000 € bis zu 750.000 € angesetzt. Die Literatur geht von 50.000 € bis 75.000 € bei unbenutzten Marken aus und von 100.000 € bis 150.000 € bei unterdurchschnittlich bekannten Marken aus. Ab 250.000 € bis 750.000 € werden angesetzt, wenn sie schon langjährig genutz wurden und auch eine intensive Kennzeichnung vorliegt. 

Daraus ergeben sich nach dem RVG 2021 (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) bei Ansatz einer 1,3 Gebühr genau 2.002,41 € oder 3.020,34 € (bei 150.000 €). 

Bei 250.000 € bis 750.000 € Gegenstandswert lägen die Gebühren schon zwischen 3.865 € und 6.774,91 €.

Abmahnung Urheberrecht (z.B. Foto, Computerspiel, Texte etc.)

Abmahnungen aus dem Bereich des Urheberrechts bewegen sich im gewerblichen Bereich zwischen 6.000 € und 12.000 € pro Foto. Hinzu kommen dann noch Lizenzgebühren (meistens nach den sog. MFM Tabellen) sowie ggf. die Ermittlungskosten die zu einer gerichtsfeste Erfassung des Verstoßes führen. Letztere Kosten werden zu dem Gegenstandswert hinzugerechnet. 

Es kommen somit Kosten in Höhe von 627,13 € (bei 6.000 €) bis 1.054,10 € (bei 12.000 €) auf Sie zu.

Abmahnung Wettbewerbsrecht (z.B. Irreführende Handlungen, Garantiewerbung oder Privatverkauf)

Im Wettbewerbsrecht sind die Gerichte sich nicht so ganz einig. Einige fangen mit 10.000 € an und bewegen sich dann - je nach Verstoß - auf 30.000 € bis 50.000 € hoch.

Hier liegen die Kosten dann zwischen 973,66 € und 2.002,41 €.

Abmahnung wegen einer E-Mail Werbung

Am günstigsten sind sog. E-Mail-Spam Abmahnungen. Diese bewegen sich zwischen 3.000 und 10.000 €. Die Kosten liegen dann nur bei 367,23 € bis 973,66 €.

Fazit

Alles in allem sollten Sie bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung stets auf der Hut sein. Ich empfehle generell:

  • Bleiben Sie gelassen,
  • Geben Sie nicht die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab
  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf
  • Reagieren Sie innerhalb der gesetzten Frist durch einen Fachanwalt

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch (040-730 553 33) zur Verfügung.

Foto(s): © wsf-f | # 137478385 | stock.adobe.com


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