Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Kosten für Postnachsendeauftrag erstattungsfähig

  • 1 Minuten Lesezeit
anwalt.de-Redaktion

[image]

Ein Umzug stellt oftmals gerade für Empfänger von Sozialleistungen einen finanziellen Kraftakt dar. Erfolgt der Wohnungswechsel auf Aufforderung des kommunalen Trägers, können die Kosten für einen Postnachsendeauftrag möglicherweise erstattungsfähig sein.

Im zugrunde liegenden Fall forderte der kommunale Träger zunächst einen Empfänger von Sozialleistungen auf, seine Unterkunftskosten zu senken. Gleichzeitig wurde dem Mann die Übernahme möglicherweise entstehender Umzugskosten bewilligt. Daraufhin zog der Mann mitsamt seinen Kindern kurze Zeit später tatsächlich in eine deutlich günstigere Wohnung. Um trotz Umzug auch weiterhin zuverlässig Post zu erhalten, wurde zusätzlich ein kostenpflichtiger Postnachsendeauftrag gestellt. Die beantragte Übernahme der hierfür anfallenden Kosten lehnte der kommunale Träger allerdings vehement ab. Vor Gericht erstritt der Mann jedoch erfolgreich die Erstattung dieser Kosten.

Vorliegend sei ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Umzug zu bejahen. Denn derartige Kosten gingen in aller Regel zwangsläufig mit einem Umzug einher. Ohne entsprechenden Postnachsendeauftrag wäre es dem Empfänger der Sozialleistungen zudem nicht möglich gewesen, eine postalische Erreichbarkeit insbesondere im Hinblick auf die Korrespondenz mit dem kommunalen Träger sicherzustellen. Die Kosten für den Postnachsendeauftrag seien letztlich als erstattungsfähige Umzugskosten zu qualifizieren.

(SG Mannheim, Urteil v. 12.12.2011, Az.: S 10 AS 4474/10)

(JOH)

Foto(s): ©iStockphoto.com

Artikel teilen: