Kosteneffizientes Inkasso durch den Anwalt

  • 1 Minuten Lesezeit

Unternehmer investieren viel Geld in ihre schlechtesten Kunden, indem sie personalintensiv eigene Mahnabteilungen unterhalten, deren Kosten nicht oder nur zu einem geringen Bruchteil dem Schuldner belastet werden können.

Diese Kosten einer eigenen Mahnabteilung können gespart werden. Denn eine eigene Mahnabteilung leistet fast kostenlosen Service für säumige Schuldner und der Unternehmer will ja sicher nicht noch seinen schlechtesten Kunden auch noch unter die Arme greifen.

Gegenüber Inkassobüros gewährleistet der Anwalt die vollständige Verfolgung von Forderungen von der ersten außergerichtlichen Mahnung über das gerichtliche Mahnverfahren bis ins streitige gerichtliche Verfahren hinein aus einer Hand und dies bundesweit.

Zudem ist auch gerichtlich geklärt, dass die Kosten eines Anwalts als Verzugsschaden vom Schuldner zu ersetzen sind, aktuell etwa LG Bad Kreuznach, Urteil vom 20.01.2017 – 2 O 263/16.

Zusätzlich setzt sich der Anwalt mit den Einwendungen Ihrer Schuldner von der Verjährungseinrede bis zur Einwendung von Mängelansprüchen inhaltlich auseinander und berät Sie.

Letztlich ist anwaltliches Know-how auch im Rahmen der Zwangsvollstreckung für Sie ein Gewinn, wenn für Sie Ansprüche nach dem Anfechtungsgesetz oder im strafrechtlichen Adhäsionsverfahren geltend gemacht werden, sofern der Schuldner Vermögenswerte verschoben oder sich Ihre Leistung etwa durch Eingehungsbetrug erschlichen hat. Auch im Insolvenzverfahren des Schuldners kann der Anwalt Ihre Rechte umfassend geltend machen und prüft persönliche Haftungen der Beteiligten.

Anwaltliche Forderungsbeitreibung ist daher viel mehr als reines Inkasso und das zu absolut wettbewerbsfähigen Konditionen.

Wir beraten Sie auch bei der Verbesserung Ihrer Sicherungsvereinbarungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen, um die Voraussetzungen des Forderungseinzugs schon bei der Auftragserteilung zu optimieren.

Sprechen Sie uns (kostenfrei und unverbindlich) für ein individuell abgestimmtes Angebot für Ihr Unternehmen an und profitieren Sie von unserem umfangreichen Know-how in der Forderungsbeitreibung mit branchenspezifischen Kenntnissen vom Baustoffhandel über Onlinehandel in verschiedensten Branchen bis Arztpraxen und Softwareanbietern.

Sebastian Koch

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von SALEO Rechtsanwälte PartGmbB

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten