Kostenfallen im Internet

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Der Verbraucher soll im elektronischen Rechtsverkehr stärker geschützt werden. Am 16.05.2012 ist der neue § 312 g BGB veröffentlich worden.

Die Neuregelung sieht unter anderem vor, dass im Internet bei einer Bestellung ein Button mit „Zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung gekennzeichnet sein muss, damit der Vertrag wirksam zustande kommt.

Die Änderung des BGB treten am 01.08.2012 in Kraft


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