Kostenlose Downloadportale im Internet?

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Wenn man im Internet surft, stößt man manchmal auf Angebote, Software kostenlos herunterzuladen. Hier gibt es „spezialisierte“ Firmen, die tausende von Personen auf ihre Seite locken oder gelockt haben und dann zunächst eine Registrierung fordern.

Erfolgt diese, kann der Nutzer zwar die gewünschte Software herunterladen, er erhält jedoch wenig später dann eine Rechnung mit der Post. In dieser Rechnung wird dann der Abschluss eines kostenpflichtigen Jahresabonnements bestätigt und behauptet. Darüber hinaus wird in dieser Rechnung darauf hingewiesen, dass die persönlichen Angaben vor Vertragsschluss gemacht wurden, ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist und deshalb zu bezahlen ist.

Inzwischen laufen bereits Strafverfahren gegen Betreiber solcher Seiten. Ein Kaufvertrag ist nicht zustande gekommen. Es fehlt am Rechtsbindungswillen, ein kostenloses Downloadangebot kann nicht später kostenpflichtig werden. Da kein Kaufvertrag zustande kam, muss man hier grundsätzlich nichts tun, man wird jedoch dann massiv bedrängt vom Inkassobüro. Meistens hilft hier ein einziger Brief eines Anwaltes, in dem „vorsorglich“ die Anfechtung, die Kündigung und der Widerruf eines – nicht abgeschlossenen – Geschäftes erklärt wird. Es folgen dann keine Mahnungen mehr.

Roland Tilch


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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