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Kostenloses Muster: Patientenakte vom Krankenhaus / Arzt anfordern

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Jeder Patient hat einen Anspruch auf Herausgabe seiner Behandlungsunterlagen, und zwar "unverzüglich".

Die Rechtsgrundlage findet sich in § 630g BGB: Einsichtnahme Patientenakte

(1) Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ablehnung der Einsichtnahme ist zu begründen. § 811 ist entsprechend anzuwenden.

(2) Der Patient kann auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen. Er hat dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten.

(3) Im Fall des Todes des Patienten stehen die Rechte aus den Absätzen 1 und 2 zur Wahrnehmung der vermögensrechtlichen Interessen seinen Erben zu. Gleiches gilt für die nächsten Angehörigen des Patienten, soweit sie immaterielle Interessen geltend machen. Die Rechte sind ausgeschlossen, soweit der Einsichtnahme der ausdrückliche oder mutmaßliche Wille des Patienten entgegensteht.

Im Ergebnis bedeutet das: Der Patient darf jederzeit Einsicht in seine Patientenakte verlangen

Grundsätzlich muss die Einsichtnahme beim behandelnden Arzt / im Krankenhaus erfolgen. Sinnvoller ist jedoch die Anforderung einer Kopie der Patientenakte. Der Patient muss dann allerdings die Kosten für diese tragen: Ärzte haben grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung der entstandenen Kopierkosten (max. 50 ct. pro Kopie) sowie Portokosten. 

So gehen Sie vor: Mustervorlage Herausgabe Patientenakte

Sehr geehrte/r Herr/Frau Dr. ,

bitte übersenden Sie mir innerhalb von 4 Wochen ab Datum dieses Schreibens:

  1. eine vollständige Kopie meiner gesamten Behandlungsunterlagen inklusive (sofern vorliegend) aller  Röntgen-, Ultraschall- und sonstiger Untersuchungsaufnahmen oder Untersuchungsmaterialien, Laborbefunde, Berichte, Arztschreiben.  Die Erstattung der Kopie- und Portokosten kann in Vorleistung erfolgen. 
  2. eine vollständige Liste der Namen aller an den Behandlungen beteiligten ärztlichen und nichtärztlichen Mitarbeitern mit der Angabe,  wer zu welchem Zeitpunkt welche Behandlungen oder sonstige Leistungen vorgenommen hat.
  3. Eine ausdrückliche Bestätigung über die Vollständigkeit und Richtigkeit der übersandten Unterlagen. 

Zur Übersendung der Unterlagen setze ich Ihnen letztmalig eine Frist von 4 Wochen ab Zugang dieses Schreibens. Nach erfolglosem Ablauf der Frist werde ich die Angelegenheit meinem Rechtsanwalt übergeben.  

Mit freundlichen Grüßen

Wenn der Arzt oder das Krankenhaus dann nicht fristgemäß die Akten übersendet, können Sie sich gerne an Mirco Lehr / die Cyfire Rechtsanwaltsgesellschaft wenden. Nach einer kostenfreien Ersteinschätzung werden wir die die Akte für Sie einfordern. 


Spezielle Vorgehensweise: Erhalt der Patientenakte nach Datenschutz-Grundverordnung

Rechtsanwalt Mirco Lehr ist Experte für Datenschutz nach der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Aufgrund seiner Praxiserfahrung als Datenschutzbeauftragter für verschiedene Unternehmen im In- und Ausland, kann Rechtsanwalt Lehr Ihre Patientenakte auch auf dem Sonderweg "Datenschutz" für Sie herausverlangen. Dies ist vor Allem in komplexen und komplizierten Fälle ratsam, z.B. wenn sich das Krankenhaus oder der Arzt hartnäckig weigern, Ihre Akte herauszugeben, oder bei Behandlungen im EU-Ausland.

Ein Anspruch auf Herausgabe einer Kopie der Behandlungsunterlagen / Patientenakte ergibt sich hierbei aus Art. 15 Abs. 3 DSGVO.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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