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Minijob 2024: Diese Regeln gelten jetzt - das sollten Sie wissen um nicht benachteiligt zu werden

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Minijobs, häufig als unkomplizierte Beschäftigungsverhältnisse wahrgenommen, sind tatsächlich ein Minenfeld voller potenzieller Ungerechtigkeiten und rechtlicher Fallstricke. Arbeitgeber nutzen nicht selten die scheinbare Einfachheit dieser Jobs aus, um Minijobbern grundlegende Rechte vorzuenthalten. Von nicht gewährtem Urlaub bis hin zur Verweigerung gesetzlich vorgeschriebener Sonderzahlungen wie der IFA-Prämie – die Risiken für ungerechte Behandlung sind allgegenwärtig. Selbst bei der Kündigung stehen Minijobber oft vor der irrtümlichen Annahme, keinerlei Anspruch auf eine Abfindung zu haben. Dieser Artikel dient als ein notwendiger Kompass in dem undurchsichtigen Dickicht der Rechte von Minijobbern. Er beleuchtet, wo die größten Gefahren lauern und wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen.


Inhaltsverzeichnis

1. Urlaubsanspruch für Minijobber

   - 1.1 Urlaubstage nach Arbeitstagen

   - 1.2 Gesetzliche Grundlagen

2. Anspruch auf Sonderzahlungen für Minijobber

   - 2.1 IFA-Prämie für Minijobber

   - 2.2 Gleichbehandlung am Arbeitsplatz

3. Abfindung bei Kündigung eines Minijobbers

   - 3.1 Abfindungsmöglichkeiten für Minijobber

   - 3.2 Wichtige gesetzliche Regelungen

4. Mehrere Minijobs

   - 4.1 Regelungen zur Mehrfachbeschäftigung

   - 4.2 Sozialversicherungsbeiträge und Steuern

5. Lohnfortzahlung bei Krankheit im Minijob

   - 5.1 Anspruchsdauer und Voraussetzungen

6. Verdienst und Abzüge im Minijob 2024

   - 6.1 Einkommensgrenzen und Sozialversicherungsbefreiung

   - 6.2 Überschreiten der Verdienstgrenze

7. Arbeitszeitregelungen 2024 für Minijobber

   - 7.1 Stundenlohn und Arbeitsstunden

   - 7.2 Rechtliche Besonderheiten und Vertragsbedingungen

8. Häufige Probleme und rechtliche Beratung für Minijobber

   - 8.1 Ungerechte Behandlung und Urlaubsanspruch

   - 8.2 Kontakt zu Rechtsexperten und kostenfreie Ersteinschätzung


1. Wie viele Tage Urlaub habe ich als Minijobber?

 

Minijobber besitzen einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub, der sich nach der Anzahl ihrer Arbeitstage pro Woche richtet. Unabhängig davon, wie viele Stunden Sie arbeiten. Dies sind die Mindestansprüche:

Bei einer Sechs-Tage-Woche beläuft sich dieser Anspruch auf mindestens 24 Werktage pro Jahr. Bei einer 5-Tage-Woche haben Sie gemäß § 3 BUrlG Anspruch auf 20 Urlaubstage im Jahr. Bei einer 4-Tage-Woche sind es 16 Tage Urlaub und bei einer 3-Tage-Woche besteht ein Anspruch auf 12 Urlaubstage. Stehen Sie regelmäßig an 2 Tagen in der Woche zur Verfügung, haben Sie 8 Tage Urlaub. 4 Tage Urlaub gibt es bei einer 1-Tages-Woche. 


2. Bekomme ich als Minijobber die IFA-Prämie?


Im Rahmen der Gleichbehandlung am Arbeitsplatz ist es gesetzlich festgelegt, dass Arbeitnehmer nicht ungerecht behandelt oder benachteiligt werden dürfen. Dies gilt auch für die Gewährung von Sonderzahlungen wie die Inflationsausgleichsprämie (IFA Prämie). Aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), insbesondere §3, welcher Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf verbietet, müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass alle Mitarbeiter gleich behandelt werden. 

Minijobber haben somit ebenfalls Anspruch auf die IFA-Prämie, sofern diese anderen Mitarbeitern im Unternehmen gewährt wird. 


3. Gekündigt: Ist eine Abfindung beim Minijob möglich?


Es gibt keine spezifischen Regelungen, die ausschließlich für Minijobber gelten. Die Möglichkeit einer Abfindungszahlung bei Kündigung richtet sich nach allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen und ist nicht von der Art des Beschäftigungsverhältnisses abhängig. 

Eine Abfindung ist in Deutschland nicht automatisch vorgesehen. Sollten Sie als Minijobber eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie auf jeden Fall anwaltlich prüfen lassen, ob Sie einen Anspruch auf eine Abfindung haben. Ein Anwalt prüft, ob z.B. laut §1a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) Anspruch besteht. 

Es ist ziemlich unbekannt, dass auch Minijobber Anspruch auf eine Abfindung haben können. So gehen viele Arbeitgeber davon aus, dass Minijobber nicht gegen eine Kündigung vorgehen.

TIPP: Sie sind Minijobber und haben eine Kündigung erhalten? Lassen Sie unbedingt von einem Rechtsanwalt prüfen, ob Sie Anspruch auf eine Abfindung haben.

Am Ende des Artikels erhalten Sie die Möglichkeit zur kostenlosen Prüfung Ihrer Ansprüche durch Mirco Lehr und das spezialisierte Anwaltsteam der Kanzlei Cyfire.

Entscheidend für eine Abfindung sind z.B. die Betriebszugehörigkeit, die Gründe für die Kündigung und etwaige Vereinbarungen, die unabhängig von der Beschäftigungsform zu betrachten sind.


4. Kann ich 2 Minijobs gleichzeitig haben?


Nach deutschem Recht ist die Ausübung mehrerer Minijobs grundsätzlich möglich. Gemäß den Bestimmungen des SGB IV, dürfen Personen mehr als einen Minijob ausüben, solange die Summe der Einkünfte die Geringfügigkeitsgrenze (liegt aktuell bei 538 Euro) insgesamt nicht überschreitet. 

In Kombination mit einem sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf ist der erste Minijob von der Steuer- und Sozialversicherungspflicht befreit. Bei mehreren Minijobs wird nur der erste im Hinblick auf die Sozialversicherungsbeiträge als begünstigt betrachtet.


5. Habe ich als Minijobber Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit?


Nach einer ununterbrochenen Beschäftigungsdauer von mindestens vier Wochen haben Minijobber einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen, wie in § 3 EFZG festgelegt ist. Die Regelungen zum Mutterschutz und zur Elternzeit aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) und Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) finden ebenfalls Anwendung.


6. Was verdiene ich 2024 im Minijob und welche Abzüge habe ich im Minijob?


Seit 1.Januar 2024 dürfen Sie bis zu 538 Euro im Minijob verdienen. Als Minijobber mit einem Einkommen von bis zu 538 Euro monatlich sind Sie von den Beiträgen zur Sozialversicherung befreit. Diese Regelung umfasst die Befreiung von Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträgen gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV. Einkünfte aus solchen Beschäftigungsverhältnissen unterliegen zudem nicht der Lohnsteuerpflicht. Dies gilt sowohl für regelmäßige Minijobs bis zu dieser Verdienstgrenze als auch für kurzfristige Beschäftigungen.

 Was ist, wenn ich mehr als 538 Euro im Minijob verdiene?


Die Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze von 538 Euro führt nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches zur Sozialversicherungspflicht. Dies bedeutet, dass Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgeführt werden müssen.


7. Wie viele Stunden dürfen Minijobber 2024 arbeiten?


Der Arbeitslohn je Arbeitsstunde wird individuell ausgehandelt und muss in 2024 bei mindestens 12,41 Euro liegen. Da Sie nicht mehr als 538 Euro verdienen dürfen, rechnen Sie:

538 Euro : Arbeitslohn je Stunde = Arbeitsstunden je Monat.

Achten Sie auf Ihren Arbeitsvertrag. Dort sind meist die Stunden, die monatlich geleistet werden, genau angegeben.


8. Urlaubsanspruch im Minijob


Es kommt öfter vor, dass Arbeitgeber Minijobbern keinen Urlaub oder nicht die volle Anzahl an zustehenden Urlaubstagen gewähren. Auch “Pauschalverträge” werden immer wieder abgeschlossen, obwohl sie rechtlich nicht zulässig sind. Bei solchen “Pauschalverträgen” erhält der Minijobber 538 Euro im Monat und muss dafür alle Arbeit, die anfällt, erledigen. Da kommen schon mal mehr als 20 Stunden in der Woche zusammen. Das ist natürlich nicht erlaubt.

Auch dürfen Minijobber gegenüber Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigen nicht schlechter gestellt werden. Wenn z.B. die Vollzeitbeschäftigten alle eine IFA-Prämie über 500 Euro erhalten, dann müssen im Minijob Beschäftigte die IFA-Prämie ebenfalls erhalten.


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Foto(s): Cyfire

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