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Kostenpflicht für Männer bei Singlebörsen rechtmäßig?

  • 1 Minuten Lesezeit
Sandra Voigt anwalt.de-Redaktion

[image]Wie schwer es ist, den richtigen Partner fürs Leben zu finden, zeigen die vielen Singles, die sich bei unzähligen Singlebörsen angemeldet haben. Dort herrscht oft ein Überschuss an Männern, sodass die Portale Frauen mit einer kostenlosen Mitgliedschaft zur Anmeldung bewegen wollen. Das Amtsgericht (AG) Gießen hat entschieden, dass diese Vorgehensweise nicht gegen das AGG (Allgemeines Gleichstellungsgesetz) verstößt und die Männer bei einem wirksamen Vertrag für die Nutzung des Portals zahlen müssen.

Im zugrunde liegenden Fall hatte sich ein Mann kostenpflichtig bei einer Singlebörse angemeldet. Einige Zeit später wollte er den Vertrag wieder beenden und verschickte ein Kündigungsschreiben, das aber laut den Betreibern der Singlebörse niemals bei ihnen ankam. Der Vertrag verlängerte sich daher um weitere neun Monate. Das wollte der Mann nicht akzeptieren und brachte nun das Argument vor, der Vertrag sei ohnehin unwirksam, da eine Ungleichbehandlung zwischen Männern und Frauen vorliege. Immerhin müssten nur Männer ein Nutzungsentgelt bezahlen.

Das AG hielt den Vertrag allerdings für wirksam. Zwar liege tatsächlich eine Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts nach § 19 I Nr. 1 AGG vor, da die Frauen dieselbe Leistung kostenlos erhalten, für die die Männer jedoch eine Vergütung zahlen müssen. Die Ungleichbehandlung sei aber gemäß § 20 I 1, 2 Nr. 3 AGG zulässig, weil auch die Männer dadurch gewisse Vorteile haben. Denn auf den Singlebörsen herrsche ein deutlicher Männerüberfluss, der dadurch ausgeglichen werden könne, dass sich Frauen kostenlos anmelden dürfen. Mit einer höheren Anzahl an weiblichen Mitgliedern steige für die Männer wiederum die Wahrscheinlichkeit, durch die Singlebörse ihre Traumfrau zu finden.

(AG Gießen, Urteil v. 26.05.2011, Az.: 47 C 12/11)

(VOI)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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