Krankheit

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  • Eine Krankheit liegt dann vor, wenn aus medizinischer Sicht ein so regelwidriger Körper- und Geisteszustand vorliegt, dass eine Heilbehandlung von Nöten ist.
  • Krankheit ist nicht gleichzusetzen mit Arbeitsunfähigkeit. Arbeitsunfähigkeit ist nur dann gegeben, wenn ein Krankheitsfall den Arbeitnehmer objektiv daran hindert seine vertraglich geschuldete Tätigkeit auszuführen oder wenn die Ausführung der Arbeit dem Heilungsprozess zuwiderläuft.
  • Für die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit, ist ein Arzt zu konsultieren, welcher nach objektiven Maßstäben die Krankheit zu bewerten hat.
  • Ist die Krankheit eines Arbeitnehmers ansteckend, so besteht auch dann Arbeitsunfähigkeit, wenn der Betroffene seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringen könnte. Das gilt nicht nur für solche ansteckenden Krankheiten, die zu einem Beschäftigungsverbot führen, sondern auch für andere Ansteckungsfälle.
  • Krankheitsdaten dürfen zum Zweck der Lohn- und Gehaltsabrechnung und bei anderen berechtigten Interessen des Arbeitgebers gespeichert werden. Der Arbeitgeber kann somit feststellen, inwiefern das Arbeitsverhältnis in der Vergangenheit durch Krankheitsfälle gestört wurde.
  • Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung kann, wenn Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bestehen, diese überprüfen. Wenn der Arbeitgeber eine Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit verlangt, muss die Krankenkasse den Auftrag erteilen, es sei denn, ihr liegen bereits eindeutig bestätigende ärztliche Unterlagen vor. Die Prüfung muss laut Gesetz unverzüglich nach der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erfolgen.
  • Sowohl Kurzerkrankungen als auch Langzeiterkrankungen können unter bestimmten Voraussetzungen Grund für eine personenbedingte Kündigung sein.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Das Arbeitsrecht beinhaltet eine Fülle von Regelungen, die es von Arbeitsgeber sowie Arbeitnehmer zu beachten gilt. Das 7-Punkte-System von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin verschafft Ihnen einen einfachen Überblick über die wichtigsten Punkte.

Das komplette 7-Punkte-System zum Arbeitsrecht finden Sie unter www.arbeitsrechtler-in.de/arbeitsrecht-im-ueberblick



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