Krankheitsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses

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Die krankheitsbedingte Kündigung im Arbeitsrecht:

Gerade im Arbeitsrecht gibt es viel Halbwissen und einige Mythen. So hält sich hartnäckig der Glaube, man könne im Krankenstand nicht gekündigt werden. Das ist jedoch falsch. Man kann nicht nur während einer Arbeitsunfähigkeit gekündigt werden, sondern sogar wegen einer Krankheit. Dafür gibt es aber hohe Voraussetzungen. Neben hohen Fehlzeiten über in der Regel mind. 3 Jahre hinweg, muss auch eine Belastung für den Arbeitsgeber vorhanden sein (viele Entgeltfortzahlungen) und eine Negativprognose bestehen (die Erkrankung darf sich auch in Zukunft nicht bessern). Problem ist heute, dass viele Arbeitgeber BEM-Gespräche (betriebliches Eingliederungsmanagement) oder Krankenrückkehrgespräche durchführen. In diesen Gesprächen kommt es nicht selten vor, dass die Arbeitnehmer ihr Leid klagen, in der Hoffnung Gehör und Mitleid zu finden. Leider nutzen viele Arbeitgeber diese Aussagen dann, um im späteren Verlauf eine krankheitsbedingte Kündigung zu stützen, beispielweise mit dem Vortrag der Arbeitnehmer habe doch selbst gesagt, dass er nicht mehr arbeiten könne. Gerade wenn Sie langjährig in einem Unternehmen beschäftigt sind, sollten Sie bei Gesprächen bezüglich Erkrankungen Vorsicht walten lassen. Halten Sie sich bezüglich Diagnosen bedeckt und geben Sie auch keine negative Prognose zu Protokoll. Es empfiehlt sich anwaltliche Beratung vor einem solchen Gespräch in Anspruch zu nehmen. Sollte eine krankheitsbedingte Kündigung eingehen, so müssen Sie innerhalb von drei Wochen Klage dagegen erheben. Dies ist in der Regel auch empfehlenswert. Keinesfalls sollten Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Um ein etwaiges Kostenrisiko gering zu halten, ist eine Rechtsschutzversicherung für den Bereich Arbeitsrecht empfehlenswert. Auch wenn Sie noch jung sind und derzeit über keine Erkrankung klagen, so sollten Sie vorsorgen. Es gibt nur noch eine minimale gesetzliche Absicherung im Falle einer krankheitsbedingten Berufsunfähigkeit. Sie sollten sich daher von einem Versicherungsfachmann beraten lassen und unbedingt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Leider habe ich ständig Mandanten, die auf Grund von Krankheit vor großen finanziellen Problemen stehen. Es empfiehlt sich daher, sich rechtzeitig beraten zu lasse. Für alle rechtlichen, insbesondere arbeitsrechtlichen Fragestellungen bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Ihr Rechtsanwalt

Florian Brödel


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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